Ausgangsfrachten

Ausgangsfrachten

Die Fracht ist das Entgelt für den gewerblichen Gütertransport und Teil der Transportkosten. Zu diesen gehören neben der Fracht das Rollgeld (Hausfracht), eventuelle Verladekosten und -gebühren. Der Begriff „Fracht“ wird auch als Synonym für die zu transportierenden Güter (Frachtgut) bzw. für die Ladung verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Vertragliche und gesetzliche Regelungen

Im Frachtgeschäft verpflichtet sich der Frachtführer gegenüber dem Frächter(Versender), das Frachtgut gegen Zahlung des Frachtlohnes mit eigenen Mitteln an einen bestimmten Ort zu befördern (zu verfrachten) (HGB §407).

Nach dem Grundsatz „Warenschulden sind Holschulden“ verpflichtet ein Kaufvertrag den Verkäufer lediglich dazu, die Ware am Erfüllungsort bereitzustellen. Für den weiteren Transport und die Übernahme der Kosten ist der Käufer verantwortlich. Oft werden die Beförderungskosten aber gesondert geregelt, beispielsweise durch die Festlegung von Lieferbedingungen oder durch eine INCOTERMS-Klausel.

Der Ort, ab dem der Käufer die Frachtkosten übernehmen muss, ist die sogenannte „Frachtbasis“. Er kann vertraglich festgelegt werden und muss nicht mit dem Ort übereinstimmen, von dem tatsächlich geliefert wird. Dies kann zum Beispiel von Bedeutung sein, wenn ein Unternehmen von mehreren Werken ausliefert. Ist der Empfangsort bei Vertragsabschluss nicht festgelegt, kann eine „Frachtparität“ vereinbart werden. Dies ist der Ort, bis zu dem der Verkäufer höchstens die Fracht übernimmt.

Wird die Beförderung einem gewerblichen Transportunternehmen übertragen, liegt ein Frachtgeschäft vor. Dieses ist im vierten Abschnitt des vierten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt, in den Paragraphen 407 ff.

Kalkulation

Im betrieblichen Rechnungswesen und bei der Kalkulation von Preisen werden Eingangs- und Ausgangsfrachten unterschieden. Eingangsfrachten sind Kosten, die der Lieferant an den Empfänger berechnet. Sie sind für den Empfänger Teil der Bezugskosten und werden auch bei der Bewertung der bezogenen Güter berücksichtigt. Ausgangsfrachten sind Transportkosten, die das Unternehmen selbst an den Kunden berechnet. Sie zählen zu den Versandkosten und werden in der Regel nicht in die Kalkulation der Verkaufspreise einbezogen, sondern gesondert ausgewiesen.

Literatur

  • Nolden, Bizer: Spezielle Wirtschaftslehre Industrie. Stam Verlag, Köln 1997, ISBN 3-8237-1559-3

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ausgangsfracht — Die Fracht ist das Entgelt für den gewerblichen Gütertransport und Teil der Transportkosten. Zu diesen gehören neben der Fracht das Rollgeld (Hausfracht), eventuelle Verladekosten und gebühren. Der Begriff „Fracht“ wird auch als Synonym für die… …   Deutsch Wikipedia

  • Fracht — ist das Entgelt, welches ein Frachtführer für die im Frachtvertrag vereinbarte Beförderung von Gütern erhält (synonym verwendete juristisch jedoch nicht ganz korrekte Begriffe: Frachtgeld, Frachtlohn). In der Handelskalkulation stellt die Fracht… …   Deutsch Wikipedia

  • Seefracht — Die Fracht ist das Entgelt für den gewerblichen Gütertransport und Teil der Transportkosten. Zu diesen gehören neben der Fracht das Rollgeld (Hausfracht), eventuelle Verladekosten und gebühren. Der Begriff „Fracht“ wird auch als Synonym für die… …   Deutsch Wikipedia

  • Frachtkosten — Frạcht|kos|ten <Pl.>: Frachtgeld. * * * Frachtkosten,   der beim Gütertransport durch Betriebsfremde (z. B. Spediteure) verursachte Teil der Transportkosten eines Unternehmens (Gegensatz: Beförderungskosten aufgrund betriebseigener… …   Universal-Lexikon

  • sonstige betriebliche Aufwendungen — Position der ⇡ Gewinn und Verlustrechnung (GuV) gemäß § 275 HGB, deren Inhalt sich auch danach richtet, ob nach dem ⇡ Gesamtkostenverfahren oder dem ⇡ Umsatzkostenverfahren gegliedert wird. 1. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens: S.b.A. sind …   Lexikon der Economics

  • Absatzeinzelkosten — 1. Begriff: a) I.w.S.: ⇡ Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen (z.B. Kunden, Absatzgebieten) direkt zurechnen lassen. b) I.e.S.: Kosten, die für einzelne Absatz (Verkaufs )vorgänge (z.B. Ausgangsfrachten,… …   Lexikon der Economics

  • Frachtkosten — Teil der ⇡ Logistikkosten eines Unternehmens, die für die Inanspruchnahme extern erbrachter Transportleistungen (Speditionsverkehr, öffentliche Verkehrsmittel) anfallen. 1. Kostenrechnung: F. sind für Schiffs , Luft , Bahn und Lastwagenfrachten… …   Lexikon der Economics

  • Sondereinzelkosten des Vertriebs — Vertriebssonderkosten; im Vertriebsbereich anfallende ⇡ Sondereinzelkosten. Zu den S.d.V. zählen alle auftragsweise erfassbaren Vertriebskosten (⇡ Einzelkosten), z.B. Provisionen, Ausgangsfrachten und zölle, Verpackung, Verkaufslizenzen …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”