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Der Begriff Oberster Rechtsgelehrter (persisch ولی فقیه oder رهبر, Rahbar, dt.: Führer) bezeichnet in der Islamischen Republik Iran den höchsten Repräsentanten des Staates (engl. Supreme Leader). Dieser übernimmt eine mehr als repräsentative und geistige Leitrolle im Staat, die durch ein System der Einflussnahme verfassungsrechtlich abgesichert ist.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung und Geschichte
Die Bezeichnung Oberster Rechtsgelehrter bezieht sich eigentlich auf den schiitischen Klerus, in dem die Rechtsgelehrten (Ajatollahs) zur Auslegung bestimmter Rechtsfragen durch Interpretation der Verhaltensweisen des Propheten Mohammed und der 12 Imame, sowie durch Auslegung des Koran autorisiert sind. Nach dem Staatskonzept Ajatollah Chomeinis sollte der angesehenste Großajatollah neben der geistigen auch die politische Führung übernehmen. Chomeinis Konzeption heißt daher Velayat-e Faqih (Herrschaft des obersten Rechtsgelehrten).
Die Verfassung der Islamische Republik Iran wurde 1979 nach der Islamischen Revolution gemäß dem Konzept Chomeinis verabschiedet. Sie setzte ursprünglich den obersten Rechtsgelehrten als Person mit Führungsbefugnis voraus (Art. 5). Chomeini selbst wurde als der Rechtsgelehrte angesehen und namentlich in der Verfassung erwähnt, der den islamischen Staat als religiöses und weltliches Oberhaupt führen konnte.
Nach Chomeinis Tod wurde der vakante Posten des obersten Rechtsgelehrten nur von wenigen Ayatollahs erfüllt, insbesondere unter denjenigen die sich für das Chomeini-Prinzip und damit gegen die quietistische Haltung aussprachen, fand sich nur Groß-Ayatollah Montazeri. Dieser wiederum wurde noch kurz vor Chomeinis Tod von der Führungsspitze verbannt, ob durch Chomeini selbst oder durch dessen Sohn, darüber streiten sich die verschiedenen Autoren. Somit blieb um die "Führungskrise" zu umgehen, nur die Verfassungsänderung von 1989 durch Art. 107 der Verfassung.
Der oberste Führer des Staates musste mit der Wahl von Seyyed Alī Chāmene'ī nun nicht mehr gleichzeitig der oberste Rechtsgelehrte sein. Zwar hat Chamenei, der erst mit der Ernennung zum Revolutionsführer vom Hodschatoleslam zum Ayatollah "befördert" wurde, mehrere Anläufe unternommen, nach dem Tode verschiedener Groß-Ayatollahs in Qom deren Qualifikation zu übernehmen, es fand sich unter den Geistlichen jedoch keine Mehrheit, insbesondere seine "geringe" Lehrtätigkeit sprach dagegen.
Andere Bezeichnungen
Die Bezeichnung Oberster Rechtsgelehrter für das höchste iranische Staatsamt hat sich trotz der Verfassungsänderung in der deutschen Übersetzung etabliert. Alternativbezeichnungen des Amtes sind Revolutionsführer, Oberster oder Höchster Führer (engl. Supreme leader) und Religiöser Führer (engl. religious leader). [1]
Aufgaben und Funktion
Nach Art. 110 der iranischen Verfassung obliegen dem Revolutionsführer folgende Aufgaben und Funktionen:
- Ernennung der islamischen Rechtsgelehrten des Wächterrates
- Ernennung der obersten Richter des Landes
- Ausübung des Oberbefehls über die Streitkräfte
- direkte Kontrolle der iranischen Revolutionsgarde (Basitschi-e Mostasafan)
- Ernennung des Leiters der staatlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten
- Ernennung und Entlassung des Präsidenten
- Begnadigung oder Minderung gerichtlich verhängter Strafen und
- Abgabe von Kriegs- oder Friedenserklärungen.
Der oberste Rechtsgelehrte mischt sich üblicherweise nicht in die aktuelle Politik ein, hat jedoch durch die Befugnis den Präsidenten jederzeit abzusetzen, einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Tagespolitik. Eine direkte Einflussnahme des obersten Rechtsgelehrten auf die Politik der Regierung wird außerdem durch die Befugnisse des Wächterrates in den meisten Fällen unnötig. Der Wächterrat hat bei allen Gesetzesbeschlüssen und Regierungsentscheidungen ein Vetorecht. Da der oberste Rechtsgelehrte die Zusammensetzung des Wächterrates weitestgehend selbst bestimmt, decken sich die Entscheidungen des Wächterrates mit den seinen. Damit geht die Funktion des Obersten Rechtsgelehrten als Staatsoberhaupt weit über eine rein repräsentative Rolle hinaus wie z. B. die der Königin Elisabeth II. des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland.
Oberste Rechtsgelehrte seit 1979
Name Lebensdaten Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende) Großayatollah Ruhollah Khomeini 1902 - 1989 3. Dezember 1979 3. Juni 1989 Ayatollah Ali Chamenei 1939 - 4. Juni 1989 amtierend Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Englische Übersetzung der Iranische Verfassung von 1989 (Art. 107 ff)
Literatur
- Wilfried Buchta: Who Rules Iran?, The Structure of Power in the Islamic Republic, Brookings Institution,U.S. (Dez. 2001)
Weblinks
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