- Ausschalter
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Eine Ausschaltung dient dazu, ein elektrisches Betriebsmittel entweder ein- oder auszuschalten. Der Begriff Ausschaltung wird aus folgendem Grund verwendet: Würde man das Betriebsmittel ohne Verwendung des Ausschalters an eine Spannungsversorgung anschließen, dann wäre dieses Betriebsmittel ständig in Betrieb.
Von einer Kontrollausschaltung spricht man, wenn z. B. direkt in den Schalter eine kleine Glimmlampe (teilweise auch Glühlampe) integriert ist, die leuchtet, sobald der Schalter eingeschaltet wird.
Die Funktion der integrierten Lampe kann dahingehend geändert werden, dass sie unabhängig vom Schaltzustand ständig leuchtet und so das Auffinden des Schalters in dunkler und/oder unbekannter Umgebung erleichtert wird.
Literatur
- Alfred Hösl, Roland Ayx, Hans Werner Busch: Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation, Wohnungsbau-Gewerbe-Industrie. 18. Auflage, Hüthing Verlag, Heidelberg, 2003, ISBN 3-7785-2909-9
- Winfrid Hauke, Rolf Thaele, Günter Reck: RWE Energie Bau-Handbuch. 12.Ausgabe, Energie-Verlag GmbH, Heidelberg, 1998, ISBN 3-87200-700-9
Siehe auch
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