- Aussetzung der Kursnotierung
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Die Aussetzung des Handels ist eine Aktion auf einem Markt, mit der der Handel mindestens eines Wertpapiers unterbunden werden soll.
Befürworter sehen in der Aussetzung des Handels mit Wertpapieren einzelner Unternehmen einen Schutz der Anleger. So wird der Handel mit Aktien eines Unternehmens ausgesetzt, wenn dieses Unternehmen Pflichtmitteilungen zu tätigen hat, die einen erheblichen Einfluss auf den Kurs haben können, wie z. B. Konkursanträge oder Fusionen eines Unternehmens. Hierzu bekommen die Kontrollorgane die Pflichtmitteilung vor der Veröffentlichung und können den Handel aussetzen, bevor die Nachricht bekannt wird.
Kritiker sehen in Aussetzungen des Handels einen Widerspruch zur Idee des wirtschaftlichen Liberalismus, da dort Märkte frei von Beeinflussung sein sollen. Häufig wird der Handel eines bestimmten Wertpapiers oder gleich aller Wertpapiere an einer Wertpapierbörse ausgesetzt. Die Begründung dafür ist, dass bei steigenden Kursen Wertpapiere gekauft werden, womit der Kurs noch weiter steigt, und dass bei fallenden Kursen Wertpapiere verkauft werden, womit der Kurs noch weiter fällt. De facto werden die kleineren Marktteilnehmer handlungsunfähig gemacht, da sie auf die jeweilige Börse angewiesen sind. Die größeren Marktteilnehmer können außerbörslich untereinander weiterhandeln.
Handelssaussetzungen beschränken sich nicht auf Aktien, sondern können sich auf alles Handelbare erstrecken, so auch auf Geld. So wurden im Jahr 2002 sowohl in Argentinien als auch Uruguay so genannte Bankfeiertage ausgerufen. Effektiv wurde der Handel mit Geld, das Abheben und Überweisen ausgesetzt. Auch in diesen Fällen war die "Stabilisierung" der jeweiligen Währung das Ziel. (In Wirklichkeit hatte das Geld schon einen großen Wertverlust erlitten. Fragt das minderwertige Geld aber keine Waren nach, so verzögert sich die Herausstellung der Minderwertigkeit. Die Bankfeiertage wurden also nur zur Wahrung des Scheins der Werthaltigkeit des Geldes ausgerufen.) Die längerfristige Aussetzung des Handels mit dem einzig allgemein akzeptierten Tauschmittel eines Landes hat fatale Folgen für die arbeitsteilige Wirtschaft: Ohne Tauschmittel kommt die Arbeitsteilung zum Erliegen. In der Regel folgt solchen Umständen eine allgemeine Verelendung.
Auch in Deutschland wären solche „Bankfeiertage“ möglich, sowohl bei Aktien als auch bei Geld: So besagen:
- Kreditwesengesetz.§46a: "[...] so kann das Bundesaufsichtsamt [...] die Schließung des Kreditinstituts für den Verkehr mit der Kundschaft anordnen".
- Kreditwesengesetz.§47: "[...] so kann die Bundesregierung [...] anordnen, dass die Kreditinstitute für den Verkehr mit ihrer Kundschaft vorübergehend geschlossen bleiben und im Kundenverkehr Zahlungen und Überweisungen weder leisten noch entgegennehmen dürfen".
Die wirklichen Ursachen der obigen Aussetzungen des Handels mit Geld lagen in der jeweiligen Finanzkrise, also in fundamentaleren Gründen als lediglich eine Selbstbeschleunigung von Kursveränderungen. Hat etwas einen wirklichen Wert, so wird sein Besitzer dieses nicht unter diesem Wert verkaufen. Ein Käufer wird andersherum nicht mehr dafür ausgeben, als es wert ist. Dieser Theorie folgend sind Handelsaussetzungen unnötig, sie sind vielmehr Manipulationen des Marktes zugunsten einer eingeschränkten Gruppe auf Kosten einer meist viel größeren Gruppe.
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