Raserunfall mit Todesfolge auf der Autobahn A5 im Juli 2003

Raserunfall mit Todesfolge auf der Autobahn A5 im Juli 2003

Großes Medieninteresse erregte in den Jahren 2003 und 2004 ein Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 am 14. Juli 2003 und dessen juristische Aufarbeitung. In den Medien wurde das Thema als „Autobahnraser-Fall“ bekannt.

Inhaltsverzeichnis

Der Unfall

Am 14. Juli 2003 gegen 6 Uhr verlor eine junge Frau auf der Bundesautobahn 5 nördlich von Karlsruhe die Kontrolle über ihren Kleinwagen, kam von der Straße ab und kollidierte hinter der Leitplanke mit einem Baum. Die 21jährige Mutter und ihre zweijährige Tochter verstarben noch an der Unfallstelle. Zeugenaussagen zufolge war unmittelbar vor dem Kontrollverlust ein dunkles Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit dicht auf das Fahrzeug der Verunglückten aufgefahren.

Die Ermittlungen

Da das Auffahrmanöver des schwarzen Wagens in Zusammenhang mit dem Unfall gebracht wurde, wurde die Sonderkommission „Raser“ gegründet, zu der zeitweilig bis zu 40 Beamte gehörten. Allein im Bereich Böblingen waren 13 Ermittlungsteams im Einsatz, um eine mögliche Unfallbeteiligung von insgesamt 707 in Frage kommenden Fahrzeugen abzuklären. Die Behörden ermittelten Rolf F., einen 35-jährigen Testfahrer von DaimlerChrysler, als den mutmaßlichen Führer des Fahrzeugs, da die Zeugenbeschreibungen genau auf sein schwarzes Mercedes-Coupé passten. Obwohl Rolf F. angab, erst um 6:10 Uhr an der Unfallstelle vorbeigekommen zu sein, wurde den Aussagen der Zeugen Glauben geschenkt, da diese sehr detaillierte Beschreibungen, z. B. der Scheinwerfergestaltung, des Beschleunigungsverhaltens und der Auspuffanlage, abgeben konnten und ihnen eine gewisse Kenntnis über Autos zugetraut wurde. Die Ermittlungen führten zu einer Anklageerhebung gegen Rolf F.

Der Prozess

Rolf F. wurde in zwei Instanzen sowohl vom Schöffengericht am Amtsgericht Karlsruhe als auch von einer Strafkammer am Landgericht Karlsruhe nach umfangreichen Beweisaufnahmen schuldig gesprochen. Maßgeblich für die Urteilsfindung waren die detaillierten Beschreibungen des dicht auffahrenden Fahrzeugs durch die Augenzeugen. Das Gericht stellte ferner aufgrund von Weg-Zeit-Berechnungen, basierend auf Tankquittungen von Rolf F., fest, dass dieser durchaus zum Unfallzeitpunkt am Unfallort sein konnte, während andere ermittelte Fahrzeuge ausschieden. Hinzu kamen Zeugenaussagen, die Rolf F. als „sportlichen“, „dynamischen“ oder gar „gefährlichen“ Fahrer charakterisierten. Erschwerend kam hinzu, dass Rolf F. falsche Angaben zum Zeitpunkt der Abfahrt gemacht hatte. Außerdem hatte sein Verhalten gegenüber Kollegen in der Zeit zwischen dem Unfall und der Ermittlung seines Fahrzeugs nahegelegt, dass ihm eine mögliche Ursächlichkeit seines Verhaltens an dem Unfall schon früh bewusst gewesen sein könnte.

Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte Rolf F. am 18. Februar 2004 wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) in zwei Fällen zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich bei dem auffahrenden Fahrer um Rolf F. gehandelt hat. Rolf F. und sein Anwalt hatten auf Freispruch plädiert.[1] [2] [3]

Im Berufungsverfahren erkannte das Landgericht Karlsruhe am 29. Juli 2004 auf vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB) und fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) in zwei Fällen, reduzierte das Strafmaß jedoch auf ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung sowie 12.000,- € Geldbuße als Bewährungsauflage und Entzug der Fahrerlaubnis für ein Jahr. Zur Begründung des abgemilderten Urteils wurde auf andere Urteile in ähnlichen Fällen verwiesen. Außerdem würdigte das Gericht, dass Rolf F. durch den Verlust seines Arbeitsplatzes und das Medieninteresse, durch das er als Autobahnraser bekannt wurde, bereits gestraft sei.[4]

Nachbetrachtungen

Das Urteil wurde in der Öffentlichkeit, etwa von Vertretern des ADAC und des Verkehrsclubs Deutschland, kontrovers diskutiert.[5] [6]

Am 25. Juli 2005 strahlte die ARD eine Dokumentation zu den Vorgängen um den Unfall unter dem Titel Der Tag, als ich zum „Todes-Raser“ wurde aus. Darin wird das gesamte Geschehen noch einmal beleuchtet, und vor allem auf einige strittige und widersprüchliche Punkte in den Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen eingegangen. Die Autoren kommen in ihrer Reportage, bei der sie sich der Sicht des verurteilten Rolf F. annähern, zu dem Schluss, dass eine Täterschaft zumindest fragwürdig, wenn nicht gar auszuschließen sei.

Einzelnachweise

  1. 123recht.net
  2. faz.net
  3. Tod im Vorüberfahren (Die Zeit vom 26.02.2004)
  4. 123recht.net
  5. 123recht.net
  6. Gebrandmarkt als Todesraser (Phoenix.de-Kommentar)

Weblinks


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