- Rauchabzug
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Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des Baulichen Brandschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden. Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab.
Sofern aus Gründen der Feuerwiderstandsdauer von Gebäuden auch der Wärmeabzug von Interesse ist, sind im Allgemeinen zum Rauchabzug zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Aufgrund des Verbrennungsprozesses wirken thermische Auftriebe. Diese Thermik führt dazu, dass die Verbrennungsprodukte (Rauchgase) im so genannten Plume aufsteigen und eine Rauchschicht unterhalb der Geschossdecke bzw. des Daches bilden.
Die Ziele beim Einsatz von Rauchabzugs-Anlage sind vielfältig. Sie dienen z. B. dazu, Personen die Fluchtwege rauchfrei zu halten oder Feuerwehren den Löschangriff zu ermöglichen.
Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung können in den unterschiedlichsten Ausführungen realisiert werden. Es werden maschinelle und natürliche Anlagen unterschieden: Bei maschinellen Anlagen werden die Verbrennungsprodukte über Ventilatoren abgeführt. Bei natürlichen Anlagen werden die Verbrennungsprodukte über Luken (Dach- oder Wandöffnungen) abgeführt.
Beiden Anlagentypen ist gemein, dass die abgeleiteten Gase durch nachströmende Luft ersetzt werden müssen. Dieses kann wiederum auch über Öffnungen in den Außenwänden oder Ventilatoren umgesetzt werden. Hier ist es in der Regel erforderlich, die nachströmende Luft impulsarm, d.h. mit niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten (< 1 m/s), einzuführen.
Die Anlagen werden manuell oder automatisch durch Brandmelder bzw. durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst.
Die Auslösung der NRA muss von Hand möglich sein und ebenfalls muss diese durch automatische Auslöser erfolgen.
Normung auf dem Gebiet des Rauch- und Wärmeabzugs
Im Rahmen der europäischen Harmonisierung gilt die Normenreihe EN 12101 (erweitert die deutsche DIN 18232). Aufgrund der entsprechenden harmonisierten Produktnormen können die Produkte nach der Bauprodukterichtlinie mit CE-Kennzeichen in Verkehr gebracht werden:
- EN 12101-1: Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 1 Bestimmungen für Rauchschürzen
- EN 12101-2: Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte
- EN 12101-3: Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauchabzugsgeräte
- EN 12101-7: Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 7: Entrauchungsleitungen
- EN 12101-8: Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 8: Entrauchungsklappen
- prEN 12101-9: Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 9: Steuerungszentralen
- EN 12101-10: Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 10 Energieversorgung
Die Klassifizierung dieser Produkte aus den Ergebnissen der Feuerwiderstandsprüfungen (Temperatur/Zeit) erfolgt nach der Normenreihe EN 13501.
Die Projektierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erfolgt mit
- 18232-2: Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung und Einbau
- 18232-5: Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Bemessung und Einbau
- 18232-7: Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)
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