- Raucherklub
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Ein Raucherclub ist eine geschlossene Gesellschaft, deren Hauptzweck der Genuss des Tabakrauchens ist. Der Zugang zu einer geschlossenen Gesellschaft ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten. Um eine Gaststätte als Raucherclub deklarieren zu können, sind die Ummeldung in einen Verein und die Registrierung der Mitglieder samt Mitgliedsausweis nötig.
Raucherclubs gelten als Möglichkeit für Gastwirte, trotz der 2007 und 2008 in Kraft getretenen Nichtraucherschutzgesetze, ihren Gästen das Rauchen zu erlauben, da die Clubs nicht von den Gesetzen betroffen sind.[1][2] In Bayern verfolgt dieses Ziel der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur mit einem ähnlichen Konzept. Kritisiert wird, dass durch Raucherclubs das Rauchverbot umgangen wird, vor allem in Bayern wuchs die Anzahl von Vereinsgründungen nach der gesetzlichen Umsetzung des Verbots. In München gab es Mitte 2008 bereits 800 Raucherclubs. In Augsburg sind bereits nahezu die Hälfte, in Straubing rund ein Drittel der Kneipen sogenannte Raucherclubs. Nach Schätzungen werden in diesem Bundesland insgesamt bis zu 15.000 Raucherclubs prognostiziert. [3]
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im August 2008 neben dem absoluten Rauchverbot in Bayern die Existenz von Raucherclubs als verfassungskonform, da diese nicht die Berufsfreiheit der Gastwirte hindert.[4]
Einzelnachweise
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