- Rechtspädagogik
-
Die von Sigrun v. Hasseln begründete Rechtspädagogik bedeutet „Rechtserziehungswissenschaft“ oder „Wissenschaft darüber, wie dem Menschen die Prinzipien und die davon abzuleitenden Regelungen des Zusammenlebens am effektivsten vermittelt und er motiviert werden kann, diese freiwillig einzuhalten.“
Die Rechtspädagogik bezweckt eine ganzheitliche, präventive Erziehung für ein friedliches Zusammenleben in der interkulturellen, demokratischen High-Tech-Gesellschaft des 21. Jahrhunderts.
Die Rechtspädagogik kommt im Jugendrechtshaus zur Anwendung und wird ab Wintersemester 2006 an der Brandenburgischen Technischen Universität gelehrt werden.
Kategorien:- Pädagogische Fachrichtung
- Studienfach
Wikimedia Foundation.