Ausweisungsrecht

Ausweisungsrecht
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Die Ausweisung ist im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ein feststellender, belastender – kein befehlender – Verwaltungsakt, der das Ziel hat, die Anwesenheit des Betroffenen in der Bundesrepublik Deutschland zu beenden und ihm die Wiedereinreise und eine (weitere) Aufenthaltserlaubnis zu verwehren. Durch die Ausweisung werden gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel unwirksam § 51 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG). Sie richtet sich gegen Ausländer, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen des Landes beeinträchtigt (§§ 53 ff. AufenthG]). Ausgewiesenen Ausländern darf kein Aufenthaltstitel erteilt werden; sie dürfen nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen (§ 11 Abs. 1 AufenthG). Auf Antrag kann diese so genannte Sperrwirkung befristet werden.

Verfügen Ausländer über besonderen Ausweisungsschutz (z. B. nach § 56 AufenthG), dürfen sie nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden. Freizügigkeitsberechtigte EU-Ausländer dürfen nur unter Beachtung des § 12 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) bzw. einschlägiger unmittelbar anwendbarer Richtlinien ausgewiesen werden. Ähnliches gilt für assoziationsrechtliche begünstigte türkische Staatsbürger.

In der Umgangssprache und in den Medien werden die Begriffe Ausweisung und Abschiebung teilweise synonym verwendet. Der Unterschied zur Abschiebung ist jedoch, dass es sich bei der Abschiebung um das Zwangsmittel handelt, mit der der Aufenthalt beendet wird.

Der UNHCR definiert den Begriff der Ausweisung wie folgt: Außerlandesschaffung einer Person, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, durch die Regierungsbehörden dieses Staates. Laut Art. 32 der Genfer Flüchtlingskonvention darf ein Flüchtling nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden. Die Verfahren, in denen der Ausweisungsbeschluss gefasst wird, müssen fair und gerecht sein und dem Flüchtling sollte eine angemessene Frist gewährt werden, um ihm die Möglichkeit zu geben, in einem anderen Land Aufnahme zu finden.(UNHCR, Handbuch für Parlamentarier, 2/2001)

Literatur

  • Gerda Heck: ›Illegale Einwanderung‹. Eine umkämpfte Konstruktion in Deutschland und den USA. Edition DISS Band 17. Münster 2008. ISBN 978-3-89771-746-6 (Interview heiseonline 10. November 2008)

Siehe auch


Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Alfred von Overbeck — Alfred Freiherr von Overbeck, auch Alfred d’Overbeck (* 18. April 1877 in Stuttgart; † 15. Januar 1945 in Freiburg im Üechtland), war ein deutsch schweizerischer Rechtswissenschaftler. Inhaltsverzeichnis 1 Leben und Wirken 2 Werke …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”