- Reichspatentamt
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Ein Patentamt ist eine Behörde, die einer natürlichen oder juristischen Person ein Schutzrecht auf geistiges Eigentum bzw. auf einen Markennamen in Form eines Patents gewährt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der Begriff Patent wird von dem lateinischen patens (offener Brief, Urkunde) hergeleitet. Das erste Patentgesetz im heutigen Sinne wurde 1474 in Venedig erlassen, gefolgt von den „Statute of Monopolies“ in Großbritannien (1623) und Frankreich (1787).
Im Zuge der Industrialisierung wurde um 1800 die Forderung nach einem Schutz des Gewerbes in England immer dringender. Mit der Gewährung von Patenten wurde diese Forderung realisiert. Einerseits sollte es Erfinder motivieren, ihre Erfindungen der Öffentlichkeit zu präsentieren und in deren Dienste zu stellen, andererseits sollte es Erfindern einen Schutz ihres Gewerbes vor Missbrauch durch Andere gewähren.
Nationale Patentämter
Deutschland
Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. In den Jahren 1891 und 1936 wurden neue Patentgesetze erlassen. Die letzte Neufassung des Patentgesetzes 1936 datiert vom 16. Dezember 1980. Sie ist seit dem 1. Januar 1981 in Kraft und hat seither bis Ende 2006 15, zum Teil gravierende, Änderungen erfahren, wie in den Jahren 1993, 1998, 2005 (Biotechnologie). Eine weitere größere Änderung, die Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie, befindet sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren.
Am 1. Juli 1877 wurde das Kaiserliche Patentamt offiziell in Berlin gegründet. Am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent, an Johann Zeltner für Ein Verfahren zur Herstellung von roter Ultramarinfarbe, erteilt.
1919 wurde die Behörde in Reichspatentamt umbenannt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 stellte das Patentamt seine Tätigkeit ein, nachdem die Alliierten aufgrund der Artikel II und X des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 v. 30.10.1945[1] unter anderem Patente, Marken und Schutzzeichen beschlagnahmten. Der Artikel II dieses Gesetzes wurde am 31.08.1951 außer Kraft gesetzt, das gesamte Kontrollratsgesetz aber faktisch erst am 12.09.1990 mit dem "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland". Bis 1951 wurden die beschlagnahmten Patente durch die Alliierten technologisch und wirtschaftlich genutzt.
Am 1. Oktober 1949 eröffnete das Deutsche Patentamt seine Räume im Deutschen Museum in München. 1951 wurde eine Außenstelle im alten Reichspatentamt in Berlin eröffnet. 1959 zog das Patentamt in ein eigenes Gebäude in München um. Die 1998 erfolgte Umbenennung in Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) trägt der gestiegenen Bedeutung von Handelsmarken im Geschäftsverkehr Rechnung.
Spitzenreiter beim Deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 2006 waren die Unternehmen Siemens mit 2501 Patenten, Bosch mit 2202 Patenten und DaimlerChrysler mit 1626 Patenten.[2]
In der DDR gab es von 1950 - 1990 das Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR, das 1990 mit dem Deutschen Patentamt fusionierte.
Österreich
Das Österreichische Patentamt ist die nationale Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Österreich mit Sitz in Wien. Es ist zuständig für Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster (Designs), Halbleitertopographie und Schutzzertifikatsanmeldungen. Weiteres bietet das Patentamt der Öffentlichkeit Informationen zu gewerblichen Schutzrechten und Schulungen an.
Schweiz
Das Patentamt für die Schweiz (und Liechtenstein, das mit der Schweiz aufgrund des des schweizerisch-liechtensteinischen Patentschutzvertrags vom 22. Dezember 1978 ein einheitliches Schutzgebiet bildet) ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern (Einsteinstrasse 2). Abweichend von der Rechtslage in Deutschland und Österreich kennt die Schweiz keine Gebrauchsmuster. Die beim IGE angemeldeten Patente werden seit 1996 ausnahmslos ohne Vorprüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit (Nichtnaheliegen) registriert und können daher jederzeit in einem gerichtlichen Verfahren auf ihre Schutzfähigkeit überprüft werden. Jedoch besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Recherche zum Stand der Technik.
Regionale Patentämter
Europa (EPO)
Das Europäische Patentamt (EPA) ist ein Organ der Europäischen Patentorganisation, die durch das Europäische Patentübereinkommen vom 5. Oktober 1973 gegründet wurde. Das Patentamt hat seinen Sitz in München, eine Zweigstelle in Den Haag, Dienststellen in Berlin-Kreuzberg und Wien und ein EU-Verbindungsbüro in Brüssel. Amtssprachen sind englisch, deutsch und französisch.
Eurasien (EAPO), Afrika (ARIPO, OAPI), Asien (Golf-Kooperationsrat)
Das Eurasische Patentamt (EAPA) ist ein Organ der Eurasischen Patentorganisation, die durch das Eurasische Patentübereinkommen vom 12. März 1993 gegründet wurde. Das Übereinkommen ist derzeit für neun ehemalige Teilrepubliken der früheren Sowjetunion wirksam (nicht für die baltischen Staaten, die Ukraine und Usbekistan). Das Amt hat seinen Sitz in Moskau.
In Afrika bestehen zwei regionale Patente erteilende regionale Patentämter, die sich historisch aus den früheren britischen und französischen Herrschaftsbereichen ableiten (ARIPO, African Regional Industrial Property Organization; Vertrag von Lusaka 1976, Zentralbehörde in Harare, 16 Mitgliedstaaten, und OAPI, Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle, maßgeblich jetzt das 1999 revidierte Übereinkommen von Bangui, Zentralbehörde in Yaounde, 15 Mitgliedstaaten).
Auch für fünf Anrainerstaaten des Persischen Golfs besteht im Golf-Kooperationsrat ein regionales Patentsystem, das seit 1998 regionale Patente erteilt.
Siehe auch
Literatur
- Reichspatentamt (Hrsg.): Das Reichspatentamt 1877-1927. Rückblick auf sein Werden und Wirken. Heymann, Berlin 1927 (Online (mehrere PDFs) ; Stand: 03. April 2009).
Weblinks
- Homepage des DPMA
- Österreichisches Patentamt
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Schweizer Patentamt)
- Links zu den weltweiten Patentämter nach Regionen
- Homepage des EPA
- Fraunhofer-Patentstelle für die Deutsche Forschung (PST)
- Onlinesuche in der Datenbank des Europäischen Patentamts
Quellen
- ↑ http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz5.htm Kontrollratsgesetz Nr. 5
- ↑ DNHK Markt. 2/2007, S. 22.
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