- Reichthaler Ländchen
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Als Reichthaler Ländchen wird der nordöstliche Teil des ehemaligen schlesischen Landkreises Namslau um den namensgebenden Hauptort Reichthal bezeichnet. Zu diesem Gebiet gehörten folgende Orte:
- Rychtal (Reichthal)
- Drozki (Droschkau)
- Darnowiec (Dörnberg)
- Buczek Wik (Groß Butschkau)
- Krzynowniki (Kreuzendorf)
- Hanowry (Marienhof)
- Skoroszow (Skorischau)
- Zgorzelec (Skorsellitz)
- Sadogora (Schadegur)
- Stogniewice (Herzberg)
- Proszow (Proschau)
Grenzziehung nach dem Versailler Vertrag
Der neu entstehende polnische Staat beanspruchte die Landkreise Namslau und Oppeln. Im Vertrag von Versailles wurde Polen der östliche Teil des Landkreises Namslau zugesprochen.
Im Rahmen der oberschlesischen Volksabstimmung fand im Namslauer Abstimmungsgebiet eine Volksabstimmung statt. Das Abstimmungsgebiet umfasste den südöstlichen Teil des ehemaligen Landkreises Namslau. Dazu gehörten die Gemeinden Bachwitz (poln.: Wieloleka), Dammer, Erbenfeld, Erdmannsdorf, Friedrichsberg, Hennersdorf, Johannesdorf, Noldau, Ordenstal, Sophiental, Steinersdorf, Sterzendorf, Wallendorf und die Güter Dammer, Moldau und Sterzendorf. Über 97 % der Wähler votierten für einen Verbleib dieses Gebietes bei Deutschland. Die Grenze wurde unter Beachtung dieses Ergebnisses festgelegt.
Das Reichthaler Ländchen mit 11 Orten, etwa 85 km² Fläche und rund 4.600 Einwohnern wurde ohne Volksabstimmung Polen zugeordnet. Eine privat organisierte Befragung der Bevölkerung brachte ein deutliches Votum für den Verbleib bei Deutschland. Mangels internationaler Überwachung erfüllte diese Meinungsumfrage nicht die an ein Plebiszit zu stellenden Anforderungen und wurde bei der Grenzziehung nicht berücksichtigt.
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