- Reiseschutzpass
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Eine Reiseschutzversicherung war eine Reisekranken- und Haftpflichtversicherung für Reisende in die Schengen-Staaten. Sie garantierte die Übernahme aller während des Besuchs anfallenden Kosten sowie die Kosten der Abschiebung, falls diese erforderlich wird.
Damit kann eine Reiseschutzversicherung die Verpflichtungserklärung des EU-Bürgers ersetzen, der ansonsten als Bürge auftritt und für alle Kosten haften musste, die sein Gast verursacht.
Reiseschutzversicherungen wurden ab August 1995 zunächst vom ADAC unter dem Namen Carnet de Touriste (CdT) vertrieben.
Reiseschutzversicherungen wurden auch von der ITRES GmbH verkauft.
Vom 2. Mai 2001 bis Juni 2002 verkaufte auch die Reiseschutz AG Reiseschutzversicherungen unter der Bezeichnung Reiseschutzpass.
Allerdings wurde mit Blanko-Reiseschutzpässen Handel getrieben und durch Verstrickungen des deutschen Botschaftspersonals in Kiew kam es zu der sogenannten Visa-Affäre in der Ukraine.
Seit 28. März 2003 werden Reiseschutzversicherungen nicht mehr zur Erteilung von Visa anerkannt, sie sind damit de facto abgeschafft.
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