Rekonziliation

Rekonziliation

Die Rekonziliation (vom lat. reconciliatio: „Wiederherstellung, Versöhnung“) ist ein Begriff aus dem katholischen Kirchenrecht mit zwei ähnlichen Bedeutungen: Zum einen die Wiederheiligung einer geschändeten Kirche durch eine neue Weihe, zum anderen das Aufheben einer Exkommunikation und Wiederaufnahme des Betroffenen in die Kirche.

In den frühen christlichen Gemeinden war es üblich, Sünder von der Gemeinde und der Teilnahme am Gottesdienst auszuschließen. Diese mussten daraufhin durch Bußleistungen sich neu bewähren, bevor sie nach einer bestimmten Zeit, welche in Notlagen entfiel, die Rekonziliation erfahren konnten. Mit dem Wandel des Christentums von der strenggläubigen Minderheit zur Massenkirche wurden Strafen reduziert, zum Beispiel entstand das Sakrament der Beichte, und daher ist die Exkommunikation und somit die Rekonziliation selten geworden.


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  • Rekonzilĭation — (lat.), Versöhnung; in der katholischen Kirche die Wiederaufnahme des reuigen Sünders in die Kirchengemeinschaft; später auch Absolution genannt. S. auch Entweihung und Kirchenschändung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rekonziliation — Rekonziliatiōn (lat.), Wiedervereinigung, Versöhnung, Wiederaufnahme des Sünders nach geleisteter Buße in die Kirchengemeinschaft …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rekonziliation — Re|kon|zi|li|a|ti|on 〈f. 20〉 Wiederaufnahme eines (religiös) Schuldigen in die kirchliche Gemeinschaft nach der Buße [<reconciliatio „Versöhnung“; zu reconciliare „wieder vereinigen, versöhnen“] * * * Rekonziliation   [lateinisch »Aussöhnung«] …   Universal-Lexikon

  • Rekonziliation — Re|kon|zi|li|a|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Rel.〉 Wiederaufnahme eines (religiös) Schuldigen in die kirchl. Gemeinschaft nach der Buße [Etym.: <reconciliatio »Versöhnung«; zu reconciliare »wieder vereinigen, versöhnen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Rekonziliation — Re|kon|zi|li|a|ti|on die; , en <aus lat. reconciliatio »Wiederherstellung, Versöhnung« zu reconciliare, vgl. ↑rekonziliieren>: 1. Wiederaufnahme eines aus der kath. Kirchengemeinschaft od. einer ihrer Ordnungen Ausgeschlossenen. 2. erneute… …   Das große Fremdwörterbuch

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  • Abjuratio — Der Begriff Abjuration (auch: Abjuratio; von lat., „Abschwörung“) bezeichnet in der römisch katholischen Tradition einen rituell formalen Teil der Aufnahme oder Wiederaufnahme in die Kirche. Diese Aufnahme kann im christlichen Verständnis im… …   Deutsch Wikipedia

  • Abschwörung — Der Begriff Abjuration (auch: Abjuratio; von lat., „Abschwörung“) bezeichnet in der römisch katholischen Tradition einen rituell formalen Teil der Aufnahme oder Wiederaufnahme in die Kirche. Diese Aufnahme kann im christlichen Verständnis im… …   Deutsch Wikipedia

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