Remiexemplar

Remiexemplar

Als Remittenden werden meist Bücher, seltener auch andere Waren bezeichnet, die der Handel an den Verlag zurückschickt (lat. remittere = zurückschicken). Gründe dafür können Mängel an einzelnen Büchern sein, die Aufhebung des gebundenen Ladenpreises durch den Verlag oder vereinbarte Konditionen der Buchhandlung mit dem Verlag, die die Rücksendung und Erstattung eines Prozentsatzes des Jahresbezugs erlauben. Auch Barsortimente erlauben in der Konditionsgestaltung mit den Buchhandlungen die Remission eines Prozentsatzes des Jahresbezugs.

Bei remittierten Büchern, die lieferbar und neuwertig sind, bleibt die Buchpreisbindung erhalten.

Sind die Remittenden beschädigt, spricht man von Mängelexemplaren, die zu reduzierten Preisen verkauft werden dürfen. Scheinmängelexemplare umgehen die Preisbindung, indem Bücher ohne tatsächlichen Mangel als Mängelexemplare klassifiziert und verkauft werden.[1]

Quellen

  1. http://www.boersenblatt.net/187518/

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