- Remmitent
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Als Remittent wird der erste Wechselgläubiger bezeichnet, der auf dem Wechsel eingetragen ist und an den oder an dessen Order die Wechselsumme gezahlt werden soll.
Dem Remittenten entspricht im Scheckverkehr der Zahlungsempfänger, bei einer Anweisung der Anweisungsempfänger.
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