- Renommiert
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Als Renommee (s. französ. par renommé) wird in der öffentlichen Meinung das Ansehen einer Institution oder einer Persönlichkeit in breiteren Kreisen bezeichnet.
Das Renommee umfasst mehrere Aspekte:
- die wissenschaftliche Reputation
- den Vergleich mit ähnlichen Institutionen oder Personen desselben Tätigkeitsbereichs (siehe Ranking und Citation Index)
- die soziale Anerkennung, die sich beispielsweise an der Beauftragung von Gutachtern oder bei Universitäten am Andrang guter Studenten erkennen lässt (siehe z. B. Heidelberg, Harvard).
- den moralischen Ruf (den guten Leumund), v.a. der leitenden Personen und Wissenschaftler einer Institution.
- das Ansehen einer Firma oder eines Kaufmanns (Image)
Das Adjektiv "renommiert" wird im Wirtschaftsleben für "gut beleumdet" verwandt (ein renommiertes Unternehmen). Das (veraltende) Verb renommieren hat abfällige Bedeutung („prahlen“, „protzen“). Veraltet ist das davon abgeleitete Substantiv Renommist mit der Bedeutung "Angeber." (Erich Kästner in seinem Gedicht Die Sache mit den Klößen: "Der Peter war ein Renommist. | Ihr wisst vielleicht nicht, was das ist. | Ein Renommist, das ist ein Mann, | der viel verspricht und wenig kann.")
Siehe auch: Ansehen
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