Rettungssatellit

Rettungssatellit
Freifallrettungsboot am Heck eines Frachters
Modernes Freifallrettungsboot der Berufsschifffahrt (Typ 1) beim Abgang

Ein Freifallrettungsboot ist eines der kollektiven Rettungsmittel an Bord von Schiffen. Sie unterliegen den Vorschriften der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation.

Funktionsweise

Diese modernen Rettungsboote befinden sich am Heck des Schiffes, damit im Notfall ein kurzer Weg von den Mannschaftsunterkünften zu dem Rettungsmittel gewährleistet ist. Es wird schrägabfallend in einer Aussetzvorrichtung gelagert. Das Boot kann ohne äußere Mithilfe zu Wasser gelassen werden.

Es ist ein völlig geschlossenes Rettungsboot, da es beim Auftreffen auf das Wasser für kurze Zeit untertaucht. Bemannt wird es vom Heck aus. Die Besatzungsmitglieder sitzen entgegengesetzt der Fahrtrichtung. Da der Aufprall auf das Wasser aus großer Höhe und mit großer Wucht geschieht, müssen sich alle an Bord befindlichen Personen anschnallen und zusätzlich den Kopf fixieren, damit keine Verletzungen entstehen. Oft sind die Sitzplätze unter den Besatzungsmitgliedern festgelegt. Das soll ein schnelleres Einsteigen ermöglichen.

Der Auslösemechanismus befindet sich im Inneren und wird vom Führer des Bootes betätigt. Dabei wird mit einem Hebel ein Hydraulikbolzen betätigt, der das Freifallboot anhebt, so dass es ungehindert ins Wasser fällt. Danach kann sich das Freifallrettungsboot mit seinem eigenen Motor aus der Gefahrensituation manövrieren. Ausgestattet ist es mit den laut internationalen Schiffssicherheitsvertrag vorgeschriebenen Gegenständen zur Fortbewegung, zum Bemerkbarmachen so wie zum Schutz und Überleben der Insassen. Auf Tankschiffen gibt es auch Freifallrettungsboote, die mit einem Mechanismus ausgestattet sind, welcher einen feinen Sprühnebel um das Boot erzeugt, um im Falle eines Brandes von Öl auf dem Wasser nicht Feuer zu fangen.

Entstehung

Dem in der Nachkriegszeit jungen Husumer Schiffbau-Ingenieur Ernst Nicol fielen die Nachrichten über Schiffkatastrophen in der Seeschifffahrt auf. Er dachte darüber nach, wie man die Verluste an Menschenleben, die zum Teil auf unzureichende Rettungsmittel zurückzuführen waren, reduzieren konnte. So begann Ernst Nicol am Ende des Jahres 1951 damit, Berichte und Katastrophenmeldungen zu sammeln, um eine Grundlage für seine Ermittlungen zu haben. Äußerst wichtig waren die Aussagen der in Not geratenen Menschen.

Zu damaliger Zeit hatte Ernst Nicol gerade bei der Husumer Schiffswerft der Gebrüder Kröger eine Tätigkeit als Einkäufer angenommen. Auf der Werft, die nach dem Krieg ihren ersten Großauftrag zum Bau eines Küstenmotorschiffs vom schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium erhalten hatte, war er zudem mit dem Mitinhaber und Konstrukteur Walter Brauer damit beschäftigt, an Wochenenden und Feiertagen Projektzeichnungen für Angebote zu erarbeiten. Trotz der umfangreichen Arbeit, fertigte er in der Freizeit einige Skizzen von Rettungsbooten mit geschlossener Überdachung an und baute ein Modell aus Pappmasche. Im Prinzip funktioniert sein Boot wie ein geschlossener Hohlkörper, der auf dem Wasser schwimmt. Der Konstrukteur meldete seine Erfindung zum Patent an.

Seine gesamten Ersparnisse opferte der junge Erfinder für die Idee, die sich durchsetzen sollte. Nach kurzer Zeit hielt Ernst Nicol seinen ersten Lizenzabschluss in den Händen. Daraufhin schrieb der Tüftler alle zuständigen Behörden an, wodurch sich ein reger Schriftwechsel entwickelte.

In Deutschland fertigten fünf, in Norwegen drei Werften über 100 sogenannte Nicol-Rettungsboote. Mit diesem Namen war der Erfinder nicht einverstanden. Sein Vorschlag lautete Insassen-Schutz-Rettungsboot. Die Boote sind inzwischen auf allen Weltmeeren zu Hause. Mittlerweile ist das Patent abgelaufen. Rettungsboote nach seinen Konstruktionsunterlagen werden immer noch gebaut, wenn auch in leicht veränderter Form.

Siehe auch


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