- Richtbeil
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Das Handbeil (bei Verwendung im Strafvollzug auch Richtbeil genannt) ist ein Werkzeug zum Behauen kleiner Holzstücke sowie zum Einschlagen und Herausziehen von Nägeln usw.
Werkzeug
Das Handbeil wird vorzugsweise von Zimmerleuten benutzt und weist eine lange, schwach gekrümmte Schneide von etwa 200 mm Länge und einen Stiel von 400 bis 450 mm Länge auf. Das Öhr ist abgerundet und hat einen verstählten Hackenteil, der als Hammer benutzt wird und häufig feilenartig angerauht ist.
Das deutsche Handbeil hat eine 150 mm lange Schneide und ist stark gekrümmt. Das englische Handbeil hat eine 170 mm lange Schneide, die fast gerade verläuft. Beides sind Beile, wie sie im Böttcherhandwerk benutzt wurden.
Todesstrafe und Strafvollzug
Es wurde in einigen Teilen der deutschen Länder, insbesondere in weiten Teilen Preußens, bis 1938 zur Vollstreckung der Todesstrafe eingesetzt.
Es handelte sich hierbei um ein schweres, zweihändig zu handhabendes Beil, welches durch die eigene Schwere eine starke Durchschlagskraft hatte und in Verbindung mit einem Richtblock, vor dem die zum Tode Verurteilten festgeschnallt wurden, verwendet wurde.
Siehe auch
- Axt
- Heinrich Jauch (1894–1945), Erster Staatsanwalt zu Hamburg - betreffend den „Rote Marine Prozess“ und die folgenden Hinrichtungen mittels Handbeil durch den Scharfrichter Karl Groepeler und seinen Gehilfen Ernst Reindel und deren literarische und filmische Bearbeitung unter dem Titel „Das Beil von Wandsbek“.
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