Richtlinie 98/37/EG für Maschinen

Richtlinie 98/37/EG für Maschinen
Basisdaten
Titel: Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 22. Juni 1998 zur
Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
der Mitgliedstaaten für Maschinen
Kurztitel: Maschinenrichtlinie
Rechtsnatur: EG-Richtlinie
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie:
Veröffentlichung:
(ABl. EG Nr. …)
Inkrafttreten am:
In nationales Recht
umzusetzen bis:
Umgesetzt durch: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz,
Maschinenverordnung
(Deutschland)

Die Maschinenrichtlinie (offizieller Titel: Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Durch die Maschinenrichtlinie sollen nichttarifäre Handelshemmnisse in der Union abgebaut werden. Das europäisch harmonisierte Recht verdrängt die einzelstaatlichen nationalen Bestimmungen zum Inverkehrbringen von Maschinen.

Die Maschinenrichtlinie entfaltet wie alle Richtlinien, die auf Grundlage des EG-Vertrags erlassen werden, keine unmittelbare Wirkung. Sie muss in nationales Recht transformiert werden. In Deutschland ist dies durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und die darauf gestützte Maschinenverordnung (9. GPSGV) erfolgt, in Österreich durch die Maschinensicherheitsverordnung. Jedoch wird in der Maschinenverordnung der Anhang I der Maschinenrichtlinie in Bezug genommen, insoweit besteht eine quasi unmittelbare Wirkung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie.

Neufassung der Maschinenrichtlinie

Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (offizieller Titel: Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) ) wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt (L 157) veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis 29. Juni 2008 (in Deutschland durch die Änderung der Maschinenverordnung - 9. GPSGV) erfolgen. Ab dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt noch die Richtlinie 98/37/EG, d. h. es gibt keine Übergangsfrist.

Im Wesentlichen wurden nachstehende Änderungen vorgenommen:

  • klarere Abgrenzung des Anwendungsbereichs zur Niederspannungsrichtlinie und zur Aufzugsrichtlinie
  • unvollständige Maschinen sind im Anwendungsbereich mit aufgenommen. Aus den zugehörigen Unterlagen muss hervorgehen, welche Anforderungen der Richtlinie erfüllt wurden. Zum Lieferumfang gehören eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung in der Sprache des Aufstellungslandes.
  • die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen wurden an den technischen Fortschritt angepasst
  • Wahlmöglichkeiten bei Konformitätsbewertungsverfahren bei besonders gefährlich eingeschätzten Maschinen
  • Sicherheitsbauteile erhalten CE-Kennzeichnung
  • Aufnahme von auch gewerblich genutzten Haushaltsgeräten, sofern sie die Maschinendefinition erfüllen

Literatur

  • Bräuninger, A.: CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie, 3 Bände DIN A4, ca. 2.700 Seiten, plus Online-Zugang und Jahres-CD mit zahlreichen Arbeitshilfen, WEKA media, Kissing, ISBN 3-8111-6585-2
  • Horstkotte, J.: Maschinenrichtlinie für Praktiker, vollständiger Text der Maschinenrichtlinie mit einer Kurzanleitung zur Gefahrenanalyse, BOD-Verlag ISBN 3-8334-1330-1
  • Horstkotte, Jo: Maschinen-, EMV-, Niederspannungs- und Druckgeräterichtlinie für Praktiker Verlag Media Tec GmbH, Baden-Baden 2007 ISBN 978-3-931387-24-2 mit einem Vorwort von Alfred Neudörfer
  • Hüning, Kirchberg, Schulze: Die neue EG-Maschinenrichtlinie, Grundlegende Änderungen für Hersteller, Marktaufsichtsbehörden und Technische Aufsichts- und Überwachungsinstitutionen, Bundesanzeiger-Verlag, ISBN 978-3-89817-558-6
  • Lange, A., Szymanski, H.: "Fb 1051 - Leitfaden zur Umsetzung des CE-Kennzeichnungsverfahrens für Maschinen", Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund 2005, ISBN 3-86509-390-6
  • Neudörfer, Alfred: Konstruieren sicherheitsgerechter Produkte; Methoden und systematische Lösungssammlungen zur EG-Maschinenrichtlinie. Springer, Berlin, Heidelberg, New York 2005, ISBN 3-540-21218-3
  • Ostermann, von Locquenghien (Beide ausgeschieden in 2008): Wegweiser Maschinensicherheit, Loseblattsammlung in 3 Bänden, 5. Auflage, Bundesanzeiger Verlag Köln, ISBN 3-89817-056-X
  • Ostermann, von Locquenghien, Kraus, Klindt: Die Neue EG-Maschinenrichtlinie 2006, Ausführliche Einführung in die Neue Maschinenrichtlinie mit vielen Beispielen und unterstützenden Graphiken incl. vollständiger Text der Maschinenrichtlinie, 2. durchgesehene Auflage, Beuth Verlag Berlin, ISBN 3-410-16309-3
  • Reudenbach: "Sichere Maschinen in Europa - Teil 1 - Europäische und nationale Rechtsgrundlagen", 7. überarbeitete Auflage, Verlag Technik und Information, Bochum Januar 2005, ISBN 3-928535-55-2

Weblinks

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