- Richtlinie für Lichtsignalanlagen
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Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) sind ein bundesweiter Standard in Deutschland.
Lichtsignalanlagen dienen der Steuerung des Verkehrs. In Deutschland werden die zugehörigen Lichtsignalprogramme (also die Ampelsteuerung), Räumgeschwindigkeiten (beispielsweise 4 m/s = 14,4 km/h auf Fahrbahnen mit Radverkehr) und weiteres in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen festgelegt. Diese Richtlinien wurden 1992 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erstellt und sind 2003 fortgeschrieben worden.
Die Umsetzung des sich in der Hauptsache an den Gegebenheiten der westlichen Bundesländer orientierenden Standards in den östlichen Teilen der Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundene Umrüstung der aus DDR-Zeiten stammenden Lichtsignalanlagen dauerte einige Zeit. So gab es beispielsweise bis August 2004 in Dresden und Magdeburg[1][2] immer noch 2007 eine Lichtsignalanlage mit Grün-Gelb-Phase als Vorwarnstufe vor der Gelb-Phase. In Frankfurt (Oder) soll die letzte Ampelanlage mit Grün-Gelb-Phase, die nach wie vor in Betrieb ist, im Sommer 2009 ersetzt werden. Die ostdeutschen Ampelmännchen wurden dagegen in die RiLSA integriert.
Eine Sonderregelung gibt es in Düsseldorf: Wie Fahrzeuge haben auch Fußgänger ein Gelbsignal.
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – FGSV; Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Köln 1992
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – FGSV; Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) - Teilfortschreibung 2003. Köln 2003
Siehe auch
- Straßenbaurichtlinien
- Liste der technischen Regelwerke und amtlichen Bestimmungen für das Straßenwesen
Quellen
- ↑ http://blog.familienalbum.net/archives/417-DDR-Ampeln.html
- ↑ http://www.youtube.com/watch?v=_N1NKPTCaO8
Weblinks
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