- Außerehelicher Verkehr
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Von außerehelicher Beziehung wird dann gesprochen, wenn ein verheirateter Partner eine mehr oder weniger dauerhafte sexuelle Beziehung mit einer anderen Person als dem Ehepartner eingeht, im Gegensatz zum Seitensprung, der nur eine zeitweilige Orientierung zu einem anderen Partner bedeutet.
Dabei wird häufig zwischen gesellschaftlich geduldeten und nicht geduldeten außerehelichen Beziehungen unterschieden, wobei die Unterscheidung meist schwierig ist und sehr vom Standpunkt des Betrachters abhängt:
Nicht geduldete außereheliche Beziehungen werden als Ehebruch bezeichnet und je nach kulturellem Umfeld mehr oder weniger streng sanktioniert oder auch akzeptiert.
Nebeneheliche Beziehungen sind rechtmäßige, zur Ehe komplementäre sexuelle Verbindungen. Sie sind der Ehe jedoch nicht gleichgestellt und meist weniger strikt geregelt. Nebeneheliche Beziehungen können relativ dauerhaft sein (Konkubinat) oder nur vorübergehend (Zeugungshilfe, Partnertausch). Sie werden teilweise sozial akzeptiert, aber auch abgelehnt.
Spezielle Fälle von nebenehelichen Beziehungen sind das antizipatorische Levirat, die Polykoitie oder das Witwenkonkubinat.
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