- Ritterspacher
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Ludwig Ritterspacher (* 10. März 1883 in Waldmohr; † 23. April 1964 in Zweibrücken) war ein deutscher Jurist und Politiker (CDU).
Leben und Beruf
Nach dem Abitur studierte Ritterspacher von 1901 bis 1904 Rechtswissenschaften an den Universitäten in München und Berlin. Er absolvierte von 1905 bis 1908 den juristischen Vorbereitungsdienst, bestand 1908 das zweite juristische Staatsexamen und wurde ein Jahr später bei der Staatsanwaltschaft in Landau beschäftigt. Von 1909 bis 1911 war er Assessor in Diedenhofen. Anschließend wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Er war 1911/12 als Rechtsanwalt in Waldmohr, von 1912 bis 1916 als Amtsanwalt in Bergzabern, von 1916 bis 1925 als Amtsrichter in Pirmasens und seit 1925 als Landgerichtsrat in Frankenthal tätig. 1937 wurde er aus politischen Gründen aus dem Staatsdienst entlassen. Danach arbeitete er bis 1939 als Versicherungsvertreter in Frankfurt am Main. Seit 1940 war er juristischer Sachbearbeiter bei einem Unternehmen in München.
Rinderspacher wurde 1945 in Zweibrücken zum Landgerichtspräsidenten ernannt und war seit 1946 Leiter der Justizverwaltung Hessen-Pfalz. Von 1947 bis 1949 wirkte er als Oberlandesgerichtspräsident in Neustadt an der Weinstraße.
Partei
Dr. Ritterspacher trat nach 1945 in die CDP ein, aus der später der Landesverband der CDU Rheinland-Pfalz hervorging.
Abgeordneter
Dr. Ritterspacher war 1946/47 Mitglied der Beratenden Landesversammlung des Landes Rheinland-Pfalz und dort Vorsitzender des Verfassungsausschusses. Dem Rheinland-Pfälzischen Landtag gehörte er von 1947 bis 1951 an.
Personendaten NAME Ritterspacher, Ludwig KURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist und Politiker (CDU) GEBURTSDATUM 10. März 1883 GEBURTSORT Waldmohr STERBEDATUM 23. April 1964 STERBEORT Zweibrücken
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