Robert Mohl

Robert Mohl
Robert von Mohl

Robert Mohl, seit 1837 von Mohl (* 17. August 1799 in Stuttgart; † 5. November 1875 in Berlin) war ein deutscher Staatswissenschaftler. Er war auch Abgeordneter mehrerer Parlamente, beispielsweise der Frankfurter Nationalversammlung 1848 und des Reichstages. Von 1827 bis 1846 war er Professor der Staatswissenschaften in Tübingen. Mohl prägte als einer der ersten den Begriff des Rechtsstaates als Negation des "aristokratischen" Polizeistaates.

Inhaltsverzeichnis

Familie

Er entstammte einer seit dem 16. Jahrhundert in Württemberg lebenden Beamtenfamilie und war Sohn des Oberkonsistorialpräsidenten und Staatsrats Dr. jur. Ferdinand Benjamin von Mohl (1766-1845), der im Jahr 1811 mit der Verleihung des Zivilverdienstordens der württembergischen Krone in den württembergischen persönlichen Adelsstand erhoben wurde.

Auch Robert Mohl wurde 1837 wie zuvor sein Vater mit der Verleihung des Zivilverdienstordens der württembergischen Krone zunächst in den württembergischen persönlichen Adelsstand, dann aber am 10. August 1871 als badischer Wirklicher Geheimer Rat und Präsident der Oberrechnungskammer in den badischen erblichen Adelsstand erhoben.

Seine Brüder waren Hugo, Julius und Moritz Mohl. Seine Kinder waren die Salonière Anna von Mohl (1834-1899), verheiratet mit Hermann von Helmholtz, und der Diplomat Ottmar von Mohl (1846-1922).

Leben

Mohl studierte an den Universitäten in Heidelberg, Göttingen und Tübingen Jura und Politik. Nachdem er sein Studium beendet sowie Promotion und Habilitation hinter sich gebracht hatte, wurde er 1824 zum außerordentlichen und 1827 zum ordentlichen Professor der Staatswissenschaften in Tübingen ernannt. Neun Jahre später avancierte Mohl dort zum Oberbibliothekar.

Als Abgeordneter der Stadt Balingen veröffentlichte Mohl 1845 anlässlich des Wahlkampfes seine politische Einstellung und kritisierte dabei schonungslos das Verhalten der Regierung. Daraufhin wurde Mohl die Lehrbefugnis aberkannt und er von seinen universitären Ämtern enthoben. Er sollte als Regierungsrat nach Ulm versetzt werden, zog es aber vor, aus dem Staatsdienst auszuscheiden und wurde kurz darauf in die württembergische Kammer gewählt. 1847 folgte er einem Ruf als Professor der Rechte nach Heidelberg.

Als Mitglied des Vorparlaments wurde Mohl 1848 von den Oberämtern Mergentheim und Gerabronn in die Nationalversammlung gewählt. Mohl, der dort dem im linken Zentrum angehörte, setzte mit seinem Einsatz für Reformen Maßstäbe. Am 25. September 1848 wurde er Justizminister der Provisorischen Zentralgewalt, trat aber 17. Mai 1849 zurück und widmete sich wieder seinem Lehramt in Heidelberg. Seit 1857 Vertreter der Universität in der badischen Ersten Kammer, seit 1863 deren Mitglied durch allerhöchstes Vertrauen, 1861-66 Bundestagsgesandter in Frankfurt, 1867-71 Gesandter in München, war er der berufenste Vertreter der nationalen Reformpolitik der großherzoglichen Regierung.

Während diesen Jahren fungierte er mit Kollegen als Herausgeber der "Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft".

1871 erhielt er das Amt des Präsidenten der Oberrechnungskammer in Karlsruhe. An den Verhandlungen des deutschen Reichstags nahm er für den zweiten badischen Wahlkreis in bundesfreundlichem Sinn teil. Von Mohl starb in der Nacht vom 4. zum 5. November 1875 in Berlin.

Werke

  • Die deutsche Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaats, Tübingen 1833
  • Ueber die Nachtheile, welche sowohl den Arbeitern selbst, als dem Wohlstande und der Sicherheit der gesammten bürgerlichen Gesellschaft von dem fabrikmäßigen Betriebe der Industrie zugehen, und über die Nothwendigkeit gründlicher Vorbeugungsmittel, Tübingen 1835, siehe auch http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/9016/
  • Das deutsche Reichsstaatsrecht, Tübingen, 1873
  • Encyklopädie der Staatswissenschaften
  • Geschichte unt Litteratur der Staatswissenschaften, Erlangen, 1855-1858 (3 Bde.)
  • Staatsrecht des Königreichs Württemberg, Tübingen 1840
  • Staatsrecht, Völkerrecht und Politik, Tübingen, 1860-1869 (3 Bde.)
  • Die Verantwortlichkeit der Minister, Tübingen 1837
  • Gesellschaftswissenschaften und Staatswissenschaften, (Nachdruck), Schutterwald/Baden 1992

Literatur

Weblinks

Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.

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