- Robustes Mandat
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Ein robustes Mandat erlaubt, im Sinne des Kapitels VII (Artikel 42) der UN-Charta, den eingesetzten „Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen“. Dies bedeutet, dass eine abgesicherte Rechtsbasis zum Einsatz von Waffen zur Selbstverteidigung, zur Verteidigung der Mission und von Zivilisten durch die UN-Friedenstruppen existiert.[1]
Der Charakter von Peacekeeping-Operationen hat sich im Laufe der Jahrzehnte seit der Gründung der UN stark verändert. Vormals als neutraler Puffer zwischen Konfliktparteien eingesetzt, intervenierten die Friedenstruppen der Vereinten Nationen seit Beginn der 1990er Jahre immer häufiger in innerstaatliche Konflikte. Hier stehen neben friedensschaffenden Maßnahmen, der Aufbau demokratischer Strukturen sowie der Schutz der Zivilbevölkerung im Vordergrund.
Den Beginn des robusten Mandats bilden die traumatischen Ereignisse im Rahmen des Massakers in Srebrenica 1995. Hier offenbarte sich auf traurige Weise das Fehlen eines solchen Mandats, da dieser Vorfall trotz der Präsenz von UN-Blauhelmen nicht verhindert wurde.
Beispiele für ein robustes Mandat sind die UN-Mission MONUC in der Demokratischen Republik Kongo, UNTAET in Osttimor, die ISAF-Mission in Afghanistan oder auch die EU NAVFOR Somalia.
Das Peacekeepingkonzept war für klar definierbare Konfliktparteien ausgerichtet. Mit der Konfliktveränderung hat sich auch das weiche Mandat zum Robusten Mandat entwickelt. Das robuste Mandat soll ein sicheres Umfeld für die Blauhelme sorgen, denn ohne ein abgesichertes Umfeld können die Peacekeeping Operations nicht mehr wirken.
Von Kritikern wird die berechtigte Frage gestellt, ob Frieden und Menschenrechte mit militärischen Maßnahmen verteidigbar sind.
Einzelnachweise
Weblinks
- United Nations web site (Englisch)
- United Nations Peacekeeping (Englisch)
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