Rundstempel

Rundstempel
Rundstempel der Bayerischen Staatskanzlei
Poststempel

Ein Rundstempel ist ein Stempel mit kreisförmiger Umrandung. Häufig ist ein Schriftzug am inneren Rand angebracht. Rundstempel werden meist von Behörden als Dienstsiegel verwendet, um Dokumente amtlich zu beglaubigen.

In Deutschland führen öffentlich bestellte Sachverständige einen Rundstempel[1]. Ob damit auch anderen Sachverständigen auf Grund des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb verboten wäre, Rundstempel zu verwenden, ist umstritten[2]. Die Verwendung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Stempel auf Grund seiner Aufschrift mit dem eines öffentlich bestellten Sachverständigen verwechselt werden kann[3].

Rundstempel sind auch berufsrechtlich für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte vorgesehen. Die Gestaltung und die Verwendung ist in der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zur Verwendung von Rundstempeln durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungs- und Partnerschaftsgesellschaften vom 11/12. Juni 2001 bestimmt.[4]

Für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, die ein Berufssiegel nach § 48 WPO i. V. m. Siegel-VO führen, gilt allerdings das Verbot der siegelimitierenden Rundstempel. Das Siegel unterscheidet sich vom Rundstempel im Wesentlich durch den Zackenrand, der dem Rundstempel fehlt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. vgl. z.B. § 5 Abs. 4 S. 1 Sachverständigenordnung [SVO]
  2. vgl. zulässig: OLG Hamm NJW-RR 1986, 1370; OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 619; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 22. Juni 2001, Az. 4 HK O 1230/01; LG Traunstein Urteil vom 6. Oktober 2004, 1 HKO 2622/04; unzulässig: z.B. OLG Bamberg, Urteil vom 9. Dezember 1981, WRP 82, 158 u. 179; OLG Frankfurt, Urteil vom 16. August 1982, WRP 83, 123; OLG München, Urteil vom 22. Februar 1983, WRP 83, 528; OLG Düsseldorf, 18. Februar 1988, WRP 88, 278, vgl. auch weitere Nachweise bei Bleutge, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: 37. EL Januar 1999, GewO § 36 Rn. 25
  3. vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 13. März 1997, Az. 2 U 124/95
  4. praesenzen.datevstadt.de

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