- Rückschnitt
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Als Rückschnitt wird im Straßen- und Tiefbau in Deutschland die Abtreppung gemäß der ZTVA-StB 97 parallel zur Graben- bzw. Grubenkante verstanden. Bei Verbreiterungen innerhalb des Grabens (zum Beispiel wegen Schächten, Ausbrüchen etc.) ist der Rückschnitt rechtwinklig vorzunehmen.
Wegen der Lockerung der Randzonen sind die befestigten Deck- und ggf. die gebundenen Tragschichten nach dem Einbau der ungebundenen Tragschichten um das Maß der Auflockerung zurückzuschneiden, mindestens jedoch
- bei Grabentiefe < 2,00 m beidseitig 15 cm
- bei Grabentiefe > 2,00 m beidseitig 20 cm
Anschließend sind die aufgelockerten Randzonen der ungebundenen Tragschichten nachzuverdichten. Werden diese Maßnahmen versäumt oder unsachgemäß ausgeführt, sind Schäden am Straßenoberbau im späteren Zeitverlauf zu erwarten.
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