- Rückstellprobe
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In der Umweltanalytik ist es üblich, Rückstellproben zu lagern, um etwaige Wiederholungen der Messungen zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
Lebensmittel
Von Lebensmitteln, die rohe Hühnereizutaten enthalten, anschliessend nicht erhitzt werden und eine Menge von mehr als 30 Portionen übersteigen, muss nach Tier-LMHV[1], Hühnereier-Verordnung[2] und DIN 10526[3] eine Referenzprobe aufbewahrt werden.[4]
Klärtechnik
In der Eigenüberwachung werden verschiedentlich die Einleiter verpflichtet, fortlaufend Rückstellproben vom Ablauf der Kläranlage zu entnehmen. Dies hat für den Betreiber den Vorteil, die tatsächlich eingeleitete Schadstofffracht besser belegen, und sich vor ungerechtfertigten Anschuldigungen schützen zu können. So schreibt z. B. die Eigenüberwachungsverordnung in Bayern für alle Anlagen ab 20.000 EW die tägliche Entnahme einer Rückstellprobe vor, die mindestens 7 Tage gekühlt aufzubewahren ist.
Benötigte Geräte
- 1 stationäres, durchfluss- oder mengenproportionales Probenahmegerät im Zulauf zum Vorfluter mit Kühleinrichtung, eingerichtet für 12 mal 2h-Mischproben
- 1 Mischbehälter, Kunststoff (30 l)
- 8 Glasflaschen je 1 Liter (klare Laborflasche mit ISO-Gewinde), zu empfehlen sind jedoch mindestens 14 Glasflaschen, um eine tägliche Neubeschriftung zu vermeiden
- 1 Kühlschrank
Durchführung
Ein automatischer Probennehmer entnimmt über 24 Stunden durchfluss- bzw. mengenproportional zwölf 2h-Mischproben. Diese zwölf Proben werden in einem Behälter zu einer 24h-Probe gemischt. Bei Entnahme der 2h-Mischproben ergibt sich bei der Mischung im Behälter immer eine durchflussproportionale 24h-Mischprobe. Aus diesem Mischbehälter wird ein Liter in eine Glasflasche gefüllt und verschlossen. Die Probe ist zu kennzeichnen (Bezeichnung der Anlage, Probenahme, Entnahmestelle, Entnahmedatum und Entnahmezeit). Anschließend wird die Glasflasche in den Kühlschrank gestellt und dort mindestens 7 Tage (die Aufbewahrungszeit ist in den Ländern unterschiedlich festgelegt) bei einer Lagertemperatur von höchstens +5° C aufbewahrt.
Wird die Flasche immer für den gleichen Wochentag verwendet, bietet es sich an, die Flasche mit einem wasserfesten Stift zu beschriften. Gab es während der festgelegten Aufbewahrungszeit keine Störung im Kläranlagenbetrieb oder ungewöhnliche Vorkommnisse im Gewässer, kann der Inhalt der Flasche entsorgt werden. Nach dem Säubern kann diese wieder für eine neue Rückstellprobe verwendet werden. Zu beachten ist, dass keine phosphathaltigen Spülmittel verwendet werden sollten. Verkrustungen können mit 10 prozentiger Salzsäure gelöst werden.
Wird von den zwölf 2h-Mischproben eine Probe für eigene oder amtliche Abwasseruntersuchungen gebraucht, fehlt sie für die 24h-Mischprobe. Das Fehlen dieser Probe kann vernachlässigt werden, da sie eigens untersucht wird und dieses Messergebnis vorliegt.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV, § 20a)
- ↑ Verordnung über die hygienischen Anforderungen an das Behandeln und Inverkehrbringen von Hühnereiern und roheihaltigen Lebensmitteln (Hühnereier-Verordnung)
- ↑ DIN 10526 Lebensmittelhygiene - Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung
- ↑ Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung
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