Rüder

Rüder

Maximilian Heinrich Rüder (* 1. Oktober 1808 in Eutin; † 19. Dezember 1880 in Oldenburg) war ein deutscher Jurist und Politiker.

Rüder studierte von 1827 bis 1831 Rechtswissenschaften an der Universität Jena, wo er in der Burschenschaft Germania aktiv war. 1833 begann er seine Juristenkarriere als Aktenprokurator in Eutin, verlor jedoch 1837 aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Burschenschaft die Zulassung und wurde zu einer einjährigen Festungsstrafe verurteilt, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt galt. 1840 wurde er begnadigt und unter einigen Auflagen zur zweiten Staatsprüfung zugelassen.

Danach ließ er sich als Obergerichtsanwalt in Oldenburg nieder. Dort gehörte er zu den Gründern des Literarisch-Geselligen Vereins, aus dem sich in den folgenden Jahren die liberale Opposition in Oldenburg entwickelte. Darüber hinaus war er von 1844 bis 1851 Herausgeber der liberalen Zeitung Neue Blätter für Stadt und Land.

Rüder wurde Mitglied des Vorparlaments und des Fünfzigerausschusses. Vom 18. Mai 1848 bis zum 30. Mai 1849 gehörte er der Frankfurter Nationalversammlung als Abgeordneter für Oldenburg an. Verfassungspolitisch trat er für eine konstitutionelle Monarchie, nationalpolitisch für eine kleindeutsch-preußische Lösung ein. Rüder gehörte der Kaiserdeputation an, die am 3. April 1849 dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone anbot.

1850] gehörte er dem Erfurter Unionsparlament als Vizepräsident an. Seine politisches Tätigkeit, die zunehmend konservative Züge aufwies, beschränkte sich hiernach auf den Oldenburgischen Stadtrat, dem er von 1846 bis 1858 angehörte, und den Oldenburgischen Landtag dem er von 1851 bis 1858 angehörte. 1857 zog er sich aus der Politik zurück und übernahm das neugeschaffene Amt des oldenburgischen Oberstaatsanwalts.


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