S.p.A.

S.p.A.

S.p.A. (ital. Società per azioni) ist eine mögliche Unternehmensform einer italienischen Kapitalgesellschaft.

Die S.p.A. ist im italienischen Codice Civile in den Artikeln 2325 bis 2457 definiert und entspricht in etwa einer deutschen Aktiengesellschaft. Der Gesellschafter ist beschränkt haftbar und am Unternehmen durch Aktien beteiligt.

Im dreisprachigen Südtirol (Italienisch, Deutsch und Ladinisch) wird „Società per azioni“ offiziell mit „Aktiengesellschaft“ und dem Kürzel „AG“ auf Deutsch übersetzt.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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