- SIMLock
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SIM-Lock ist ein Begriff aus dem Mobilfunkbereich und beschreibt die Einschränkung der Nutzbarkeit des Mobilfunkgerätes auf SIM-Karten, die bestimmte Kriterien erfüllen. Zur Zeit können Mobiltelefone so gesperrt werden, dass sie nur SIM-Karten von bestimmten Ländern und/oder Anbietern und/oder Netzen und/oder SIM-Typen akzeptieren.
Inhaltsverzeichnis
Verwendung
Anzutreffen war ein SIM-Lock in Deutschland fast ausschließlich in Prepaid-Paketen, zeitweise aktivierte T-Mobile bei vielen Vertragsgeräten auch den Netlock (Sperre fürs T-Mobile D-Netz, siehe unten). In Österreich ist der SIM-Lock bei Vertragshandys immer aktiviert. Gelegentlich kann es jedoch vorkommen, dass Geräte – da extern zugekauft oder weil sie rasch auf den Markt kommen sollen – aus Zeitmangel ohne jegliche Sperrung sind. Dies wird jedoch seit den letzten Jahren zunehmend seltener.
Arten von SIM-Locks
- Sperre für Länder: Sie bewirkt, dass das Mobiltelefon nur mit SIM-Karten betrieben werden kann, die aus einem bestimmten Land oder einer Ländergruppe stammen (Ländercode ITU E.212).
- Sperre für Netze, auch Netlock genannt, bewirkt die Einschränkung des Mobiltelefons auf die Nutzung bestimmter Mobilfunknetze.
- Die totale SIM-Kartensperre (full SIM card lock): Diese bringt die größte Einschränkung hervor und ist die in Deutschland üblichste Variante. Sie bedeutet, dass das jeweilige Mobiltelefon nur mit einer ganz bestimmten SIM-Karte benutzt werden kann. Wenn die Karte nicht funktioniert oder beschädigt ist, ist das Telefon nicht mehr betriebsfähig und muss repariert werden. Das Telefon ist durch den im Gerät konfigurierten SIM-Lock an die Aktivierung und den Betrieb mit nur dieser einen, dezidierten SIM-Karte beziehungsweise SIM-Kartennummer gebunden.
Hintergrund ist es, zu verhindern, dass die von den Dienstanbietern (Service Provider) oder den Netzbetreibern selbst subventionierten Mobiltelefone oder Smartphones vor der rechnerischen Amortisation der Subvention mit anderen Tarifen desselben Dienstanbieters oder gar mit Karten anderer Dienstanbieter oder Netzbetreiber benutzt werden können. Die Amortisation ist je nach Paket oder Dienstanbieter frühestens nach 12 oder 24 Monaten (bzw. Rechnungsläufen) gegeben.
Durch SIM-Lock entsteht eine Bindung des Gerätes an genau einen Dienstanbieter und nicht, wie bei Netlock, an irgendeinen Dienstanbieter desselben Netzbetreibers. Vertragskarten eines anderen Dienstanbieters desselben Netzbetreibers sind bei gesperrten Geräten nicht benutzbar.
Gesetze zum SIM-Lock
Viele Länder haben Gesetze, die SIM-Lock verbieten, zum Beispiel Finnland. In anderen Ländern, wie in Ungarn ist der SIM-Lock Standard, und das Entsperren der Telefone ist verboten. In den meisten Ländern fällt die Regelung irgendwo dazwischen. Sie erlauben die Sperre, aber nur für die Dauer des aktuellen Vertrags des Kunden.
In Österreich ist das Entsperren von Handies prinzipiell erlaubt, da mit dem Kauf des Gerätes das Gerät in das Eigentum seines Besitzers wechselt, der somit freie Verfügungsgewalt über das Gerät hat. In Österreich wurde ein Rechtsstreit zwischen T-Mobile und YESSS! geführt, da YESSS! Links zu kostenlosen Entsperrdiensten veröffentlicht hatte. Der Rechtsstreit wurde zugunsten von YESSS! entschieden.
Weblinks
- Offizielles SIM-Lock-Entfernen für T-Mobile (D1)-Handys
- Offizielles SIM-Lock-Entfernen für D2-Handys
- Suchmöglichkeit bei E-Plus nach „Simlock“, Entsperrung siehe Text oben
- „T-Mobile klagt neuen Handyanbieter Yesss“, 29. April 2005, Juridicum Wien, Bericht im Internet Archive
- „YESSS! gegen T-Mobile Klage erfolgreich“, Telekompresse-Bericht über das Urteil zugunsten von YESSS!
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