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Ein Soldat auf Zeit oder Zeitsoldat (SaZ) hat sich in der deutschen Bundeswehr freiwillig für eine bestimmte Zeit, die über die Dauer des Grundwehrdienstes und die des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes (FWDL) hinausgeht, als aktiver Soldat verpflichtet.
Die mögliche Dauer dieses Dienstes beträgt normalerweise zwei, vier, sechs, acht oder zwölf Jahre. Im fliegerischen Dienst und im Sanitätsdienst sind auch höhere Verpflichtungszeiten notwendig.
Zeitsoldaten und Berufssoldaten können die Laufbahnen der Unteroffiziere und Offiziere einschlagen. Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee können keine Berufssoldaten werden. Zuletzt wurde die Ausbildung um eine gesonderte Feldwebellaufbahn erweitert. Da für diese ein erweitertes Aufgabenspektrum vorgesehen ist, durchlaufen Unteroffizier-, Feldwebel- und Offizieranwärter eine entsprechende Laufbahnausbildung. Hinzu kommen verschiedene fachliche Ausbildungen, die dann von den persönlichen Eignungen des Soldaten und dem Bedarf der Streitkräfte abhängig sind.
Nach einer Dienstzeit von (in der Regel) drei Jahren, dem Mindestalter von 25 Jahren und einem Feldwebeldienstgrad (bei Offizieren Leutnant), ist es möglich, einen Antrag auf Übernahme als Dienstverhältnis eines Berufssoldaten zu stellen. Entscheidend für die Übernahme ist der Bedarf der Truppe an Soldaten eines bestimmten Geburtsjahrganges in Kombination mit der Fachverwendung. Ist die Zahl der Antragsteller, die diese Bedingungen erfüllen, größer als der Bedarf, so wird eine Rangfolge anhand von Beurteilungen, Lehrgangsnoten, Sportleistungen etc. erstellt.
Schweiz
Siehe hierzu: Zeitmilitär.
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