- Sachbericht
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Der Sachbericht ist im Gerichtswesen eine formalisierte Darstellung des Sachverhalts, auf dem das spätere Urteil beruht. Der Sachbericht im Zivilprozess gliedert sich wie folgt:
- unstreitiger Sachverhalt
- streitiger Vortrag des Klägers
- Antrag des Klägers
- Antrag des Beklagten
- streitiger Vortrag des Beklagten
- ggf. Prozessgeschichte
Es ist nie falsch, Rechtsausführungen der Parteien im Sachbericht wegzulassen (Iura novit curia).
Siehe auch: Urteilstatbestand, Relationstechnik.
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