Sachbericht

Sachbericht

Der Sachbericht ist im Gerichtswesen eine formalisierte Darstellung des Sachverhalts, auf dem das spätere Urteil beruht. Der Sachbericht im Zivilprozess gliedert sich wie folgt:

  1. unstreitiger Sachverhalt
  2. streitiger Vortrag des Klägers
  3. Antrag des Klägers
  4. Antrag des Beklagten
  5. streitiger Vortrag des Beklagten
  6. ggf. Prozessgeschichte

Es ist nie falsch, Rechtsausführungen der Parteien im Sachbericht wegzulassen (Iura novit curia).

Siehe auch: Urteilstatbestand, Relationstechnik.


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