- Saiban’in
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Geschichte
Eine Jury wurde im japanischen Recht erstmals 1923 unter Führung des Premierministers Hara Takashi eingeführt. Dieses System wurde zu dieser Zeit nicht sehr oft verwendet, teils auch, weil die Angeklagten auf das Recht auf ein Jurygericht verzichten können. Das Jury-Gesetz wurde seit 1943 nicht mehr angewendet, anfangs wegen des 2. Weltkrieges, später wohl, weil es nicht besonders gut zu traditionellen japanischen Rechtsvorstellungen passt.
Neues Gesetz
Am 28. Mai 2004 verabschiedete das Japanische Parlament ein Gesetz, dass es dem Bürger erlaubt, an Strafgerichtsverhandlungen zu bestimmten schweren Verbrechen teilzunehmen und zusammen mit professionellen Richtern die Entscheidungen über die Schuld und die Strafe zu treffen. Diese Bürger werden als “Saiban-in” (裁判員) bezeichnet und nach dem Zufallsprinzip aus dem Wahlregister ausgewählt.
Da nicht die Jury, sondern Richter und Jury gemeinsam die Entscheidungen fällen, ähnelt das System eher einem Schöffengericht als einer Jury US-amerikanischen Typs.
In den meisten Fällen besteht das Gericht aus sechs Saiban-in und drei Berufsrichtern. In (den in Japan relativ häufigen) Fällen, bei denen es keine wesentlichen Meinungsverschiedenheiten über die Schuldfrage gibt, besteht das Gericht aus vier Saiban-in und einem Berufsrichter. Im Gegensatz zu dem alten Gesetz kann der Angeklagte nicht auf ein Verfahren durch Saiban-in verzichten. Das Saiban-in-System wird ab Mai 2009 angewendet werden.
Gegner des neuen Gesetzes befürchten unter anderem, dass sich die Juroren unter dem Druck der öffentlichen Meinung genötigt fühlen könnten, häufiger Todesurteile zu verhängen.
Weblinks
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