- Salamandrina terdigitata
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Brillensalamander Systematik Klasse: Lurche (Amphibia) Ordnung: Schwanzlurche (Caudata) Überfamilie: Salamanderverwandte (Salamandroidea) Familie: Echte Salamander (Salamandridae) Gattung: Brillensalamander Art: Brillensalamander Wissenschaftlicher Name der Gattung Salamandrina Fitzinger, 1826 Wissenschaftlicher Name der Art Salamandrina terdigitata (Lacépède, 1788) Der Brillensalamander (Salamandrina terdigitata) ist ein Schwanzlurch und stellt die einzige Art der Gattung Salamandrina dar. Manche systematische Übersichten unterscheiden mittlerweile allerdings eine südliche und eine nördliche Art (Salamandrina terdigitata und S. perspicillata; vergleiche Fotos in den Weblinks).
Übersicht
Es handelt sich um ein bis zu 10 Zentimeter langes, schlankes Tier mit fast rundem Schwanz. Der Rücken ist matt schwarz, der Bauch hell mit dunklen Flecken. Schwanz und Füße sind an der Unterseite feuerrot.
Dieser nachtaktive Salamander verbringt den Tag unter Steinen oder Moos am Rand von kleineren Fließgewässern. Nachts geht er mit Hilfe seiner klebrigen Zunge auf die Jagd nach Würmern und kleinen Insekten. Die kalte Jahreszeit verfällt er in seinem Versteck in eine Winterstarre.
Seinen deutschen Namen verdankt er einer brillenförmigen, rot-gelben Zeichnung über den Augen, seinen wissenschaftlichen Namen der Tatsache, dass er an den Hinterfüssen nur je vier Zehen hat (vergleiche: Sibirischer Winkelzahnmolch).
Der Brillensalamander kommt endemisch nur im italienischen Apennin-Gebirge von Ligurien bis Kalabrien vor. Man findet ihn in der Regel zwischen 200 und 700 Metern über Normalnull, selten auf Meeresspiegelniveau oder bis 1500 Metern NN (Monte Pollino). Der Brillensalamander ist in einigen Regionen gesetzlich geschützt. Durch Verschmutzung der Gewässer und Landschaftsveränderungen sind die Populationen in manchen Gebieten gefährdet.
Gesetzlicher Schutzstatus
- Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL): Anhänge 2 und 4 (es sind eigens Schutzgebiete auszuweisen / streng geschützt)
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): besonders geschützt
Weblinks
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