SanOA

SanOA

Ein Sanitätsoffizieranwärter (SanOA) bei der Bundeswehr ist ein Soldat, der die Laufbahn des Sanitätsoffiziers eingeschlagen hat. Er hat sich für mindestens 17 Jahre für den Dienst bei der Bundeswehr verpflichtet und befindet sich im Studium der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin bzw. Pharmazie an einer zivilen Universität.

Inhaltsverzeichnis

Bewerbung

Wer die Laufbahn eines Offiziers bei der Bundeswehr anstrebt, bewirbt sich über einen Wehrdienstberater beim Personalamt der Bundeswehr in Köln. Eine Auswahl von Bewerbern wird dann zur Offizierbewerberprüfzentrale, dem zentralen Assessment-Center der Bundeswehr, eingeladen. In einem dreitägigen Auswahlverfahren durchlaufen die Bewerber mehrere Stationen, an denen jederzeit die Nichteignung festgestellt werden kann. Bewerber für die Laufbahn des Sanitätsoffiziers durchlaufen grundsätzlich dasselbe Auswahlverfahren wie die Bewerber für die Laufbahn des Truppenoffiziers, müssen aber zusätzlich einen computergestützten Sanitätstest absolvieren, der naturwissenschaftliches Grundverständnis überprüft. Kommt für den Bewerber ausschließlich die Laufbahn des Sanitätsoffiziers in Frage, entfällt ein - ebenfalls computergestützter - Mathematiktest. Zudem wird in einer sogenannten „Studienberatung“ geprüft, wie weit die Fähigkeiten des Prüflings in Biologie, Chemie und eventuell anderen für seine vorgesehene Approbation relevanten Bereichen reichen. Auch der geplante Ablauf des Studiums und die Motivation zum Studium sind teil der „Studienberatung“, die trotz der Bezeichnung Teil des Prüfverfahrens ist.

Nach erfolgreich durchlaufenem Auswahlverfahren, also der Feststellung der Eignung zum Offizier, wird der Bewerber in einer (nicht einzusehenden) Eignungsreihenfolge platziert.

Ein Einplaner vergibt dann gemäß der Platzierung des Bewerbers und dessen Wunsch-Teilstreitkraft eine Sofortzusage (selten) oder nimmt ihn in eine Warteliste auf - die Zusage wird dann ggf. nach Abschluss aller Prüfungen des Einstellungszeitraums per Post zugestellt.

Grundausbildung

Je nachdem in welche Teilstreitkraft der Bewerber eingeplant wurde, beginnt er seine Grundausbildung im Sommer (Heer: Auch Winter)

Die Grundausbildung unterscheidet sich bei Heer und Luftwaffe nur in Details, Sanitätsoffizieranwärter der Marine durchlaufen gemeinsam mit den Offizieranwärtern des Truppendienstes eine auf sechs Wochen verkürzte Grundausbildung an Land und nehmen anschließend an einer Auslandsausbildungsreise mit dem Segelschulschiff Gorch Fock teil.

Studium

Da die Bundeswehr an den Universitäten der Bundeswehr keine medizinischen Studiengänge anbietet, studieren Sanitätsoffizieranwärter an zivilen Hochschulen. Für die Bundeswehr steht dazu jährlich ein Kontingent an Studienplätzen zur Verfügung, die nicht über die ZVS vergeben werden. Diese betragen

und sind nicht gleichmäßig auf alle Universitäten verteilt. Ein grober Anhalt sind drei Plätze für SanOA pro Universität und Jahr, deutlich mehr Studienplätze für SanOA stehen in München und Ulm zur Verfügung.

Der SanOA hat die Möglichkeit, drei Wunsch-Studienorte auszuwählen. An einem Zeitpunkt während der Grundausbildung findet dann eine zentrale Studienplatzvergabe statt. Dort wird gemäß der Eignungsreihenfolge und den gewählten Studienorten jedem SanOA ein Studienort zugeteilt. Bei einem Großteil der Soldaten kann dem Erstwunsch oder zumindest dem Zweit- oder Drittwunsch entsprochen werden. Bei einigen wenigen SanOA, bei denen keinem Wunsch entsprochen werden konnte, finden persönliche Gespräche statt, um einen möglichst passenden Platz zuzuteilen.

Studienplatztausche - auch mit zivilen Kommilitonen - sind in der Regel möglich, solange durch den Tausch keine Komplikationen (z. B. Verlängerung der Studienzeit) eintreten.

Nach der Grundausbildung werden die SanOA von ihrer Ausbildungseinheit zu einer Betreuungseinheit kommandiert, die möglichst nahe beim entsprechenden Studienort liegt. Die Betreuungseinheit ist erster Ansprechpartner bei allen dienstlichen Belangen, ein Betreuungsoffizier ist der Disziplinarvorgesetzte, in der Regel befindet sich in der Betreuungseinheit auch der Truppenarzt. Alle SanOA werden aber weiterhin zentral vom Personalamt der Bundeswehr verwaltet.

Spezielle Anforderungen im Studium

SanOA im Studium haben im Gegensatz zu ihren zivilen Kommilitonen die Verpflichtung, ihr Studium innerhalb der Mindeststudienzeit zu absolvieren, und den Studienfortschritt regelmäßig der Betreuungseinheit bzw. dem Personalamt mitzuteilen. Zusätzlich benötigte Semester werden nur in Ausnahmefällen vom Personalamt genehmigt, insbesondere bei vermeidbaren Studienverzögerungen droht eine Beendigung des Dienstverhältnisses von Seiten der Bundeswehr.

In den Semesterferien müssen SanOA einen zweiteiligen, jeweils zweiwöchigen, Offizierlehrgang an der Sanitätsakademie der Bundeswehr absolvieren. Das im Rahmen der Approbationsordnung vorgeschriebene Krankenpflegepraktikum und Famulaturen müssen in der Regel bei der Bundeswehr geleistet werden, beispielsweise in einem Bundeswehrkrankenhaus. Weiterhin ist das Ableisten eines oder mehrerer Truppenpraktika möglich und erwünscht, um Erfahrungen in der Truppe zu sammeln und die Identifikation mit der Bundeswehr zu fördern.

Während des Studiums müssen die SanOA außerdem die Leistungen des Deutschen Sportabzeichens und des Physical Fitness Tests (PFT) ablegen.


Nach dem Studium

Nach dem Erhalt der Approbation werden die Sanitätsoffiziere, die bis dahin Leutnante waren, zum Stabsarzt bzw. Stabsapotheker oder Stabsveterinär befördert. Seit 2008 schließt sich direkt an das Studium eine neu konzipierte postuniversitäre militärische Basisausbildung (PUMBA) an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München an. Diese dauert insgesamt 11 Wochen und schließt insbesondere einen sechswöchigen Englischkurs und eine EAKK-Aufbauausbildung mit ein. Nach dieser Ausbildung werden die jungen Sanitätsoffiziere (Humanmedizin) zu ihrer zwei Jahre dauernden, ersten Verwendung in der Klinik in ein Bundeswehrkrankenhaus versetzt. In welches Bundeswehrkrankenhaus und welche Fachrichtung der Sanitätsoffizier geht, wird anhand der Wünsche und Leistungen festgelegt. Dazu wird sechs Wochen vor Ende des Studiums mit den SanOA ein Personalgespräch geführt. Innerhalb der ersten Klinikverwendung soll jeder Sanitätsoffizier die ATB Notfallmedizin erwerben.

Dienstgrade, Besoldung und Uniform

Anstecker am Hemdkragen (Marine)
Dienstgradabzeichen eines Fähnrich (SanOA) mit silbernem Äskulapstab und silberner Kordel
Ärmelabzeichen eines Fähnrich zur See (SanOA) mit goldenem Äskulapstab

Sanitätsoffizieranwärter tragen grundsätzlich die Uniform ihrer Teilstreitkraft. Auf den Dienstgradabzeichen kennzeichnen den SanOA bei Heer und Luftwaffe ein silberfarbener Äskulapstab und eine silberfarbene Kordel. Bei der Marine gibt es keine Kordeln, die SanOA tragen statt des goldenen Sterns der Truppenoffizieranwärter einen goldenen Äskulapstab. Auf dem Diensthemd (Heer und Luftwaffe, Marine ab Seekadett) wird auf der rechten Seite des Kragens der Anstecker des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr getragen.

Sanitätsoffizieranwärter durchlaufen dieselben Dienstgrade wie Offizieranwärter des Truppendienstes, tragen aber den Zusatz „SanOA“ hinter ihrem Dienstgrad.

Auch die Besoldung ist entsprechend, wird aber, da der SanOA für die Zeit seines Studiums offiziell beurlaubt ist, als „Ausbildungsgeld“ bezeichnet. Die Bezüge von SanOA sind explizit im Soldatengesetz §30 Abs. 2[1] und in der Ausbildungsgeldverordnung (SanOAAusbGVO) festgelegt und sollen grundsätzlich alle während des Studiums anfallenden Kosten (z. B. Lernmittel, Semesterbeiträge) abdecken.

Die ab dem Wintersemester 2006/2007 von einigen Universitäten erhobenen Studiengebühren wurden zunächst nicht von der Bundeswehr übernommen. Der Führungsstab des Sanitätsdienstes versuchte, die Bundesländer dazu zu bringen, die im hoheitlichen Auftrag studierenden SanOA von der Zahlung freizustellen, wozu die Länder aber nicht bereit waren. Schließlich wurde von Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung im April 2007 entschieden, die Studiengebühren rückwirkend zum Wintersemester 2006/2007 zu übernehmen. Der Entscheidung vorausgegangen waren Beschwerden von SanOA, dem Verein SanOA e.V. und dem Deutschen Bundeswehrverband, die sich vor allem auf die Ungleichbehandlung der SanOA gegenüber den an den Bundeswehruniversitäten studierenden Offizieranwärter des Truppendienstes bezogen, die keine Studiengebühren zu entrichten haben.[2]

Dienstgrad Besoldungsgruppe
Heer: Sanitätssoldat (SanOA)
Luftwaffe: Flieger (SanOA)
Marine: Matrose (SanOA)
A 3
Gefreiter (SanOA) A 3 mit Amtszulage
Obergefreiter (SanOA) A 4
Fahnenjunker (SanOA)
Marine: Seekadett (SanOA)
A 5
Fähnrich (SanOA)
Marine: Fähnrich zur See (SanOA)
A 7
Oberfähnrich (SanOA)
Marine: Oberfähnrich zur See (SanOA)
A 8
Leutnant (SanOA)
Marine: Leutnant zur See (SanOA)
A 9

Interessenvertretung

Zur Interessenvertretung der Sanitätsoffizieranwärter und Sanitätsoffiziere auf Zeit der Bundeswehr existiert seit 1991 der Verein „Deutscher SanOA e.V.“ mit ca. 1.200 Mitgliedern.

Verweise

Quellen

  1. Juris: Soldatengesetz §30
  2. DBwV: „Studiengebühren werden erstattet“

Weblinks


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