- BDE-209
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Strukturformel Allgemeines Name Decabromdiphenylether Andere Namen - DecaBDE
- Deca-BDE
- BDE-209
- Bis(pentabromphenyl)ether
Summenformel C12Br10O CAS-Nummer 1163-19-5 Kurzbeschreibung Weißes oder crèmefarbenes Pulver Eigenschaften Molare Masse 959,17 g·mol−1 Aggregatzustand fest
Schmelzpunkt Siedepunkt 425 °C (Zersetzung) [1]
Dampfdruck Löslichkeit sehr schlecht löslich in Wasser (20–30 μg/l)
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung [1] Gesundheits-
schädlich(Xn) R- und S-Sätze R: 40 S: 36/37 WGK 1 – schwach wassergefährdend [1] Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Decabromdiphenylether (DecaBDE) ist ein Flammschutzmittel und gehört zur Gruppe der polybromierten Diphenylether.
Inhaltsverzeichnis
Verwendung
DecaBDE wird in elektrischen und elektronischen Geräten, in Fahrzeugen, in Polstermöbeln und in Kunststoffen in der Baubranche eingesetzt. Kunststofftypen, bei denen es zur Anwendung kommt sind HIPS, Polyethylen, Polypropylen, ungesättigte Polyester und Polybutylenterephthalat. Der jährliche Verbrauch wurde 2001 weltweit auf 56.100 Tonnen geschätzt, wovon rund 7.600 Tonnen von der europäischen Industrie verwendet wurden.[3] Die Herstellung der Chemikalie selbst findet nicht mehr in Europa statt.
Umweltrelevanz
DecaBDE gelangt durch verschiedene Prozesse in die Umwelt und kommt in den Umweltkompartimenten wie Luft, Wasser, Boden und Flusssedimenten vor. Auch im Klärschlamm und im Hausstaub wird es gefunden.[4][5] Die Konzentrationen sind meist höher als diejenigen von anderen polybromierten Diphenylethern. In einer vom WWF durchgeführten Untersuchung wurde DecaBDE auch im Blut der Europaparlamentarier gefunden.[6][7] Eine 2004 abgeschlossene Risikobewertung im Rahmen der EU Altstoffverordnung 793/93/EEC hat jedoch kein Risiko für Mensch oder Umwelt gefunden. In letzter Zeit sind jedoch wieder Diskussionen aufgekommen, da neue Untersuchungen gezeigt haben, dass die Substanz unter Einfluss von UV-Strahlung debromiert werden kann und somit auch die kürzlich verbotenen OctaBDE und PentaBDE gebildet werden können. Nach einer Überprüfung bis 2007 wurden die Ergebnisse der Risikobewertung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 29. Mai 2008 veröffentlicht, was den letzten formalen Schritt im Risikobewertungsverfahren darstellte.[8]
Rechtliche Aspekte
Im Elektroschrott wurde in einer 2003 durchgeführten Studie eine durchschnittliche Konzentration von 510 ppm gefunden, was das verbreitete Vorkommen von DecaBDE in elektrischen Geräten bestätigte.[9]
DecaBDE war zunächst auf der Liste der Inhaltsstoffe, die mit der Richtlinie 2002/95/EG zur „Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ (RoHS) mit Wirkung ab 1. Juli 2006 verboten sein sollten, im Jahre 2005 hat die Europäischen Kommission per Entscheid jedoch eine Ausnahmeregelung für Polymer-Applikationen erlassen.[10] Dagegen haben das EU-Parlament und Dänemark beim europäischen Gerichtshof Klage eingelegt, da Verwendungsverbote in der RoHS-Richtlinie nur dann aufgehoben werden dürfen, wenn es keine Ersatzstoffe gibt oder die Ersatzstoffe noch schädlichere Wirkungen haben. Beides ist nach Ansicht von EU-Parlament und Dänemark nicht der Fall.[11] Der Europäische Gerichtshof hat am 1. April 2008 der Klage von EU-Parlament und Dänemark gegen die EU-Kommission stattgegeben und die von der Kommission 2005 eingesetzte Ausnahme von DecaBDE primär aus verfahrensrechtlichen Erwägungen annulliert. Zugleich hat der Gerichtshof in einer seltenen Nebenentscheidung nur eine vergleichsweise kurze Übergangsfrist von 3 Monaten bis 30. Juni 2008 in Kraft gesetzt, nach deren Ablauf das Inverkehrbringen von Elektrogeräten mit DecaBDE Gehalt über dem zulässigen Grenzwert gegen die RoHS Richtlinie verstößt.[12]
Dieses Urteil hatte sofortige Wirkung und musste von den meisten EU-Mitgliedstaaten nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden (entweder, weil bereits die Ausnahme niemals in nationales Recht aufgenommen wurde oder weil das jeweilige nationale Gesetz dynamisch auf die Richtlinie verweist). Die EU-Kommission akzeptierte in einer Pressemitteilung die Entscheidung und empfahl Herstellern, sich auf das Verbot vorzubereiten.
Die Rechtslage in der Schweiz ist ähnlich der Rechtslage laut Richtlinie, nur dass das Erfordernis der fehlenden Ersatzstoffe direkt mit in das Schweizer Recht (ChemRRV)[13] aufgenommen wurde.
DecaBDE wurde einer zehnjährigen EU-Risikobewertung unterzogen, in deren Verlauf über 1100 Studien evaluiert wurden. Nachdem die Ergebnisse der Risikobewertung im Mai 2008 im EU Amtsblatt veröffentlicht wurden[8], wird DecaBDE nun durch den REACH-Registrierungsprozess gehen.
Quellen
- ↑ a b c d Eintrag zu Decabromdiphenylether in der GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA, abgerufen am 28. August 2007 (JavaScript erforderlich)
- ↑ European Union Risk Assessment Report Bis(pentabromophenyl) ether. Final Report, 2002
- ↑ Bromine Science and Environmental Forum (2003): Major Brominated Flame Retardants Volume Estimates – Total Market Demand By Region in 2001
- ↑ Kuch B., Körner W., Hagenmaier H. (2001): Monitoring von bromierten Flammschutzmitteln in Fliessgewässern, Abwässern und Klärschlämmen in Baden-Württemberg. Umwelt und Gesundheit, Universität Tübingen.
- ↑ Uhl M., Hohenblum P., Scharf S., Trimbacher C. (2004): Hausstaub – Ein Indikator für Innenraumbelastung. Umweltbundesamt, Wien.
- ↑ WWF Detox Campaign (2004): Bad Blood? A Survey of Chemicals in the Blood of European Ministers
- ↑ WWF (2004): Faktenblätter zu nachgewiesenen Chemikalien in der WWF Blutprobenuntersuchung von Europaparlamentariern
- ↑ a b Amtsblatt der Europäischen Union: Mitteilung der Kommission über die Ergebnisse der Risikobewertung für Chlordifluormethan, Bis(pentabromphenyl)ether und Methenamin sowie über die Risikobegrenzungsstrategie für Methenamin
- ↑ Morf L.S., Tremp J., Gloor R., Huber Y., Stengele M., Zennegg M. (2005): Brominated Flame Retardants in Waste Electrical and Electronic Equipment: Substance Flows in a Recycling Plant. Environ. Sci. Technol. 39 (22): 8691–8699. doi:10.1021/es051170k
- ↑ EU-Kommissionsentscheidung zur Ausnahmegenehmigung für DecaBDE
- ↑ Umweltbundesamt (2007): Bromierte Flammschutzmittel in Elektro- und Elektronikgeräten: Das Flammschutzmittel Decabromdiphenylether (DecaBDE) ist durch umweltverträglichere Alternativen ersetzbar.
- ↑ Urteil des EuGH (Große Kammer), 1. April 2008
- ↑ Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV)
Weblinks
- Bromierte Flammschutzmittel in Elektro- und Elektronikgeräten – Fachpapier des Umweltbundesamts
- DecaBDE-Factsheet (englisch)
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