- Schalenwild
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Als Wild (zu althochdeutsch wildi: wild, ungezähmt, verirrt) nach den deutschen Bundes- und Landesjagdgesetzen gelten die sogenannten jagdbaren wildlebenden Tiere, also die in den jagdrechtlichen Vorschriften aufgelisteten Arten. Wild nach dieser Definition bleiben selbst die Arten, die nach dem Jagdrecht ganzjährig geschont werden.
Grundsätzlich befindet sich Wild in natürlicher Freiheit und ist herrenlos, gehört also niemandem. Es hat -bzw. hatte- einen meist unmittelbaren Nutzen als Nahrungs- und Rohstofflieferant. Die Aneignung des Wildes ist ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten (Jäger) erlaubt. Wild unterliegt nach dem Bundesjagdrecht zugleich der besonderen Fürsorgepflicht des Jägers, festgeschrieben ist dies in der Verpflichtung des Jagdausübungsberechtigten zur gleichzeitigen Hege des Wildes. Die persönliche Hegeverpflichtung des Jägers gilt auch dann, wenn eine Wildart ganzjährig geschützt ist. Damit unterscheidet sich der Schutzstatus von Tieren, die als Wild klassifiziert sind, grundlegend gegenüber dem Schutz wildlebender Tiere, die ausschließlich nach dem Naturschutzrecht geschützt sind, da das Naturschutzrecht keine persönlich verantwortliche Person kennt.
Von Wildtiermanagement wird hauptsächlich in Gebieten gesprochen, in denen keine nachhaltige Jagd und Hege im hergebrachten Sinn ausgeübt wird, wie etwa in Städten oder in Nationalparks, in denen beispielsweise der Bestand nicht autochthoner Wildarten auf Null gesetzt werden soll und keine nachhaltige Jagd im Kontext der üblichen Forst- oder Landwirtschaft ausgeübt werden soll oder kann. Wildtiermanagement kann auch die Begleitung der Wiederansiedlung ursprünglich autochthoner Arten sein. Die wissenschaftliche Basis für Jagd, Hege und Wildtiermanagment liefert die Wildbiologie.
Wild im Sinne der Wildbiologie umfasst die Gesamtheit der auf der Erde vorkommenden jagdbaren Tierarten. Mit der zunehmend globalen Bedeutung des Wildtiermanagements erfährt der Begriff auch eine Ausdehnung auf nicht im Jagdinteresse stehende Tierarten.
Rechtliche Regelungen zum Wildtiermanagement finden sich in Gesetzen zur Nutzung der Wildtiere, zur Unterschutzstellung der Arten und Individuen sowie zur Ausweisung von Schutzgebieten (Reservaten).
In Deutschland, Österreich und der Schweiz regeln Jagdgesetze - und Verordnungen die Jagd (und als Teilbereich davon die Hege). Diese jagdrechtlichen Vorschriften enthalten einen abschließenden Katalog der jagdbaren Tiere und geben dem Begriff Wild damit seine Legaldefinition.
Wild wird ferner auch als Kurzbezeichnung für das Wildbret verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Einteilung des Wildes
Im Jagdrecht und in der jagdlichen Praxis wird das Wild nach
- Haarwild und Federwild
- Schalenwild
- Hochwild und Niederwild
unterschieden. Hierbei treten Überschneidungen auf.
Zum Haarwild zählen die dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere. Als Federwild werden die dem Jagdrecht unterliegenden Vögel bezeichnet.
Das Schalenwild umfasst die dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer (Boviden, Cerviden und das Schwarzwild). Deren Klauen werden in der Jägersprache als Schalen bezeichnet. Die genannten Arten zählen zugleich zum Haarwild.
Zum Hochwild zählt das Jagdrecht alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören das Auerwild, der Steinadler und der Seeadler zum Hochwild. Früher gehörten regional auch andere Tierarten wie Bär, Luchs oder Kranich dazu. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Der Begriff Hochwild ist historisch entstanden. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war. Das Niederwild durfte hingegen auch von anderen Personengruppen bejagt werden (Niedere Jagd).
Im jagdlichen Sprachgebrauch wird zusätzlich unterschieden nach
- Raubwild (die dem Jagdrecht unterliegenden Beutegreifer, Greifvögel und der Kolkrabe)
- Großwild (besonders starkes Wild wie Dickhäuter, Großkatzen, Wisent, Bär) und
- Ballenwild (die zum Niederwild gehörenden Tierarten Feldhase und Wildkaninchen).
Wildarten in Mitteleuropa
Von den typischen Wildarten Mitteleuropas unterliegen dem Jagdrecht unter anderem
- von den Säugetieren (und damit zum Haarwild gehörig)
- die Bovidae (Hornträger) Gamswild, Muffelwild, Steinwild und Wisent
- die Cervidae (Hirsche) Damwild, Elchwild, Rehwild, Rotwild und Sikawild
- von den Suidae (Schweinen) das Schwarzwild
- die Leporidae (Hasenartigen) Feldhase, Schneehase und Kaninchen
- von den Rodentia (Nagetiere) das Murmeltier
- die Felidae (Katzen) Luchs und Wildkatze
- von den Canidae (Hunden) der Fuchs
- die Mustelidae (Marder) Dachs, Fischotter, Baummarder, Steinmarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel
- von den Phocidae (Hundsrobben) der Seehund
- von den Vögeln (und damit zum Federwild gehörig)
- die Phasianidae (Fasanenartigen) Auerwild, Birkwild, Rackelwild, Haselwild, Rebhuhn, Fasan, Wachtel, Alpenschneehuhn und Wildtruthuhn
- die Columbidae (Tauben) Ringeltaube, Türkentaube, Turteltaube und Hohltaube
- die Anseriformes (Entenvögel) Höckerschwan, Wildgänse, Wildenten, Säger
- von den Podicipedidae (Lappentaucher) der Haubentaucher
- von den Scolopacidae (Schnepfenvögel) die Waldschnepfe
- von den Rallidae (Rallenvögel) das Blässhuhn
- die Laridae (Möwen)
- von den Otididae (Trappen) die Großtrappe
- von den Ardeidae (Reiher) der Graureiher,
- von den Falconiformes (Greifvögel) die Falconidae (Falkenartige) und die Accipitridae (Habichtartige)
- von den Corvidae (Rabenvögel) der Kolkrabe, Rabenkrähe, Saatkrähe, Elster und Eichelhäher
Da das Jagdrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschieden geregelt ist, gibt es nationale und regionale Unterschiede im Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten. In Deutschland ermächtig das Bundesjagdgesetz die Länder, weitere Tierarten zu bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen. In Österreich unterliegt die Regelung der Jagd den einzelnen Ländern. In der Schweiz wird die Regelung der Jagd den Kantonen zugewiesen.
Vor der Entstehung des Bundesjagdgesetzes unterlagen in Deutschland auch Braunbär, Eulen, Pelikane, Amsel, Seeschwalben, Sturmvögel und Weißer Storch dem Jagdrecht. In Südeuropa wird die Jagd auf Singvögel ausgeübt.
Mit den Veränderungen in unserer Umwelt können Wildarten verschwinden, wieder auftreten oder neu hinzukommen. So werden Wolf (unterliegt noch nicht dem Jagdrecht) und Luchs in Mitteleuropa wieder heimisch. Fremdländische Tierarten wie Vielfraß, Waschbär und Marderhund siedeln sich an und konkurrieren mit heimischen Arten.
Solche Wildarten werden bei Bedarf vom Jagdrecht erfasst. Das bedeutet nicht gleichzeitig, dass sie auch bejagt werden dürfen. Einige der dem Jagdrecht zugeordneten Tierarten sind ganzjährig geschont (dürfen nicht erlegt werden). Für sie besteht aber weiterhin die Pflicht zur Hege. Sie unterliegen dadurch der besonderen Fürsorge durch den Gesetzgeber und den Jäger.
Wildnutzung
Der Jäger der Steinzeit nutzte fast alle Teile des Wildes. Neben Nahrung und Kleidung lieferte ihm das Wild Ausgangsmaterial zur Fertigung von Werkzeugen, Waffen und Schmuck.
Das 5. Buch Mose (Deuteronomium) enthält einen Katalog der Tiere, deren Genuss erlaubt oder verboten ist. Zu dieser Zeit standen demnach „… Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Wisent und Antilope und Wildschaf …“ auf der Speisekarte.
Der tägliche Fleischbedarf der Küche König Salomos umfasste „… zehn Mastrinder und zwanzig Weiderinder sowie hundert Schafe, abgesehen von den Hirschen, Gazellen, Antilopen und dem gemästeten Geflügel …“ (1. Buch der Könige, II 5).
Das Wild hat (außer bei den wenigen verbliebenen Jagdvölkern) heute bei der Deckung des täglichen Bedarfes nur noch geringe Bedeutung.
Die Nutzung als Rohmaterial für Schmuck und Werkzeuge erfolgt nur zu Liebhaberzwecken. Das hochwertige Leder aus dem Fell (der „Decke") der Cerviden und Boviden wird zu Kleidungsstücken verarbeitet. Der Pelz (der „Balg“) der Raubtiere ist in Mitteleuropa nur wenig gefragt.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2000 über 32.600 Tonnen Wildbret verbraucht. Der Wert des erlegten Wildes wird für das Jahr 2000 auf 160 Millionen Euro beziffert. (DJV Handbuch Jagd 2002).
Der Konsum von Wild ist in Deutschland sehr niedrig: im Jahr 2003 wurden pro Kopf nur rund 900 Gramm Wild verzehrt, bei einem gesamten Fleischverbrauch von 60,8 kg.
Rotwild (Hirsche), Rehwild, Sikawild, Damwild und Schwarzwild (Wildschweine) werden auch als Landwirtschaftliche Nutztiere gehalten.
Der falsche Glaube, durch den Genuss von bestimmten Körperteilen spezieller Wildarten besondere Kräfte zu erlangen hat dazu geführt, dass diese Tierarten in ihrem Bestand stark gefährdet, teilweise sogar der Ausrottung nahe sind. Organisierte Wilderei - auch zur Erlangung von Elfenbein und zur Produktion von Souvenirs - werden durch staatlich gefördertes internationales Wildtiermanagement bekämpft.
Wildkrankheiten
Beim Wild können neben Verletzungen, Vergiftungen, Geschwülsten und Missbildungen parasitäre Krankheiten, bakterielle Krankheiten und Viruskrankheiten auftreten.
Einige Parasiten, z. B. der Fuchsbandwurm, ebenso wie bestimmte Viruserkrankungen, z. B. die Tollwut, oder Bakteriosen, z. B. die Tuberkulose, können vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Die zwischen Menschen und anderen Wirbeltieren übertragbaren Krankheiten werden Zoonose genannt.
In den Staaten der Europäischen Union regeln Gesetze die Bekämpfung von Wildkrankheiten, den Umgang mit kranken Tieren, die Vorsorge und den Schutz der Verbraucher.
Weblinks
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