- Schallreflexionsgrad
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Der Schallreflexionsfaktor, Formelzeichen r, ist eine dimensionslose Größe zur Beschreibung der Schallreflexion an einer Grenzfläche, z. B. einer Wand oder einem Übergang zu einem anderen Medium. Für eine auf die Grenzfläche einfallende ebene Welle ist er durch das Verhältnis der Schalldrücke der einfallenden Welle pe und der reflektierten Welle pr an der Grenzfläche definiert:
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Zu den Schallkennimpedanzen der Übertragungsmedien vor der Grenzfläche Z01 und hinter der Grenzfläche Z02 (im Falle einer Wand: Wandimpedanz) besteht bei senkrechtem Schalleinfall die folgende Beziehung:
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Unter der Bedingung Z01 = Z02 wird folglich der Schallreflexionsfaktor gleich null, d. h. es findet keine Reflexion statt; es ist keine Grenzfläche vorhanden. Wird hingegen Z02 = ∞, so nimmt er seinen größtmöglichen Wert an: r = 1 („schallharte“ Grenzfläche), bei Z02 = 0 wird r = −1 („schallweiche“ Grenzfläche). In beiden Fällen erfolgt eine vollständige Reflexion.
Schallreflexionsgrad und Schallreflexionsmaß
Der Schallreflexionsgrad ρ ist ein Reflexionsgrad, der durch das Verhältnis der Schallintensitäten in der reflektierten Schallwelle Ir und in der einfallenden Welle I0 definiert ist
Er steht zum Schallreflexionsfaktor in folgender Beziehung:
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Das zugehörige Maß ist das Schallreflexionsmaß, angegeben in Dezibel:
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Je größer der Wert des Schallreflexionsgrads, desto besser ist auch die erreichte Schalldämmung, die jedoch auch von weiteren Faktoren, wie der Schallabsorption bestimmt wird. Aus den angegebenen Zusammenhängen ergibt sich, dass für eine möglichst wirkungsvolle Schalldämmung sich der Wert der Schallkennimpedanzen vor und hinter der Grenzfläche möglichst stark unterscheiden sollte. Im Falle von Luftschall heißt das etwa, dass sich zu einer wirkungsvollen Luftschalldämmung ein möglichst hartes, schweres Material empfiehlt, während bei der Dämmung von Körperschall oft sehr weiche Dämmschichten erfolgversprechend sind.
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