Schattendorfer Prozess

Schattendorfer Prozess

Das Schattendorfer Urteil war 1927 Auslöser der so genannten Julirevolte in Österreich. Es ist nach dem Ort Schattendorf im Burgenland benannt.

Am 30. Jänner 1927 hatte die Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs in dem kleinen burgenländischen Ort eine Versammlung abgehalten, die von einem Gasthof aus von Mitgliedern der Frontkämpfervereinigung Deutsch-Österreichs beschossen wurde, worauf zwei Tote (darunter ein 8-jähriges Kind) und fünf Verletzte zu beklagen waren. Der österreichische Rechtsanwalt Walter Riehl (u. a. Leiter der nationalsozialistischen Gruppierung Deutschsozialer Verein) verteidigte die Täter im darauf folgenden Schattendorfer Prozess. Die Täter wurden von einem Geschworenengericht freigesprochen, was als Skandal angesehen wurde und zu gewalttätigen Ausschreitungen in Wien führte.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Immer wieder kam es im Österreich der 1920er zu Anschlägen nationalistischer rechtsgerichteter Gruppen und Verbände ("Heimatschutz"). In der aufgeheizten Atmosphäre der Nachkriegszeit fanden diese Anschläge, die meist den linksstehenden Parteien (Sozialdemokraten, Kommunisten) und Interessengruppen bzw. deren Anhängern (der Arbeiterschaft) galten, zum Teil offene Unterstützung im Bürgertum, das in diesen Verbänden eine Stütze von "Recht und Ordnung" sah. Obwohl es meist Zeugen und Beweise für diese Überfälle gab, wurden die Täter vielfach unter dem Jubel der bürgerlichen Presse freigesprochen oder zu milden Strafen verurteilt.

Das Burgenland wurde von dem halbfaschistischen Regime des in Ungarn herrschenden Miklós Horthy bedroht. Man war sich bereits einig, dort weder den Schutzbund noch die Heimwehr zuzulassen, um den Ungarn keine Handhabe einer Rückgewinnung des Burgenlandes zu liefern. Doch die Frontkämpfer formierten sich, und so stellten auch die Sozialdemokraten eine lokale Schutzbundorganisation auf. Schon 1926 kam es immer wieder zu Raufereien, Störungen der Versammlungen und Aufmärschen der Frontkämpfer und der Schutzbündler im Burgenland.

30. Jänner 1927

Am 30. Jänner 1927 veranstalteten Frontkämpfer eine Versammlung in dem kleinen burgenländischen Grenzort Schattendorf, dessen Bevölkerung zum überwiegenden Teil sozialdemokratisch war. Als die Schutzbündler davon erfuhren, machten sie ihre Versammlung am selben Tag. Das Gasthaus Moser wurde zum Stammquartier des Schutzbundes, das 500 Meter entfernte Gasthaus Tscharmann das der Frontkämpfer. Die lokale Frontkämpfertruppe war im Verhältnis 30:70 klar in der Minderheit und holte sich deshalb Unterstützung aus den Nachbargemeinden. Am Bahnhof von Schattendorf kam es schließlich zum Zusammentreffen der beiden Organisationen. Die Schutzbündler konnten die Frontkämpfer, die zur Unterstützung kommen sollten, vertreiben und siegreich nach Schattendorf einziehen. Es kam zu Tätlichkeiten im Gasthof Tscharmann.

Mit den Worten "Nieder mit den Frontkämpfern, nieder mit den christlichen Hunden, nieder mit den monarchistischen Mordbuben"[1] drangen die Schutzbündler in das Gasthaus ein. Die Gebrüder Tscharmann und Johann Pinter, drei Frontkämpfer, schossen aus dem vergitterten Schlafzimmerfenster des Hauses auf die Straße, als die Schutzbündler allerdings schon vorbeigezogen waren. Der kroatische Kriegsinvalide Matthias Csmarits (auch: Zmaritsch) und der achtjährige Josef Grössing wurden dabei getötet und weitere fünf Menschen verletzt. Am 2. Februar 1927, dem Tag des Begräbnisses der beiden Getöteten, streikten die Arbeiter in ganz Österreich fünfzehn Minuten lang. [2]

Prozess und Urteil

Der Verlauf des Prozesses wurde in der Öffentlichkeit gespannt verfolgt, denn schon vorher waren Morde an Arbeitern als Kavaliersdelikte behandelt und die Mörder milde oder gar nicht bestraft worden.

Die Hauptfragen im Prozess bezogen sich auf die Mordabsicht beziehungsweise auf die Absicht, die Opfer schwer zu verletzen. Das Strafausmaß betrug im Falle der Mordabsicht 10 bis 20 Jahre Kerker oder lebenslänglichen Freiheitsentzug. Für die Tatsache, dass sie die beiden Menschen absichtlich schwer verletzt hatten, drohten ihnen immerhin noch 5 Jahre Kerker. Die drei Angeklagten Josef Tscharmann, Hieronimus Tscharmann und Josef Pinter versuchten von Beginn an, die Taten als Notwehr darzustellen. Die Frage, ob von den Schutzbündlern mit kleinkalibrigen Revolvern geschossen wurde, konnte im Prozess nicht abschließend geklärt werden. Da die Zeugenaussagen teilweise mit den Aussagen der Angeklagten übereinstimmten, konnten sich die Geschworenen nur sehr schwer eine Meinung bilden. Nicht geklärt werden konnte auch, welcher der Angeklagten die tödlichen Schüsse abgefeuert hatte.

Die Bezirkskommission hatte nach der Gesetzesänderung 1919/1920 über die Geschworenenliste zu entscheiden. In diesem Fall konnte man allerdings von keiner politischen Färbung reden. Bei dem Prozess, der am 5. Juli 1927 begann, setzte sich die Geschworenenbank folgendermaßen zusammen: vier Arbeiter, drei Beamte, eine Hausfrau, zwei Landwirte, zwei Gewerbetreibende. Der Staatsanwalt plädierte zwar auf schuldig, doch letztlich konnte keine der beiden Hauptfragen mit einer notwendigen Zweidrittelmehrheit bejaht werden. Somit verkündete der Richter am 14. Juli 1927 den Freispruch der Angeklagten. Der Mord wurde als Notwehr dargestellt, und die Täter als „ehrenwerte Männer“.

Auswirkungen

Zeitungsberichte über dieses Urteil lösten Demonstrationen in der Wiener Innenstadt aus, wobei der Justizpalast in Brand gesteckt wurde. Der Waffeneinsatz der Polizei gegen die Demonstranten endete in einem Massaker mit 89 toten Demonstranten, vier toten Sicherheitswachbeamten und einem toten Kriminalbeamten. Nach dem Justizpalastbrand war der Glaube an eine gerechte und unparteiliche Justiz in Österreich erschüttert, zudem führten sie zu einer Erstarkung der Heimwehr-Bewegung.

Literatur

  • Botz, Gerhard: Gewalt in der Politik. Attentate, Zusammenstöße, Putschversuche, Unruhen in Österreich 1918 bis 1938. Wilhelm Fink Verlag, München 1983, ISBN 3-7705-1295-2.
  • Leser, Norbert, und Sailer-Wlasits, Paul: 1927 - Als die Republik brannte. Von Schattendorf bis Wien. Wien-Klosterneuburg 2002.

Weblinks

Anmerkungen

  1. Zitiert nach Botz (1983), S. 109.
  2. http://www.wien.gv.at/kultur/chronik/gedenken2008/archiv/schicksalstag.html

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