Scheinwerferautomatik

Scheinwerferautomatik
Leuchtweitenregulierung

Unter Leuchtweitenregulierung versteht man die Korrektur des Lichtkegels eines Scheinwerfers in Abhängigkeit vom Nickwinkel (auch Längsneigung genannt) eines Kraftfahrzeugs. Ziel ist es, dem Fahrer immer die optimale Ausleuchtung der Straße zu bieten unter gleichzeitiger Vermeidung der Blendung vorausfahrender oder entgegenkommender Verkehrsteilnehmer.

Inhaltsverzeichnis

Gründe und Ursachen

Eine Veränderung des Lichtkegels kann verschiedene Ursachen haben:

  • Alle Sitzplätze belegt, besonders die Rückbank
  • Beladung des Kofferraums
  • Anhängerbetrieb
  • Verwendung eines Notrades
  • Nickbewegungen beim Bremsen oder Beschleunigen
  • Kuppen oder Senken im Straßenverlauf
  • sich leerender Tank (führt zu Verkürzung des Lichtkegels, da das Fahrzeug hinten leichter wird)

Ausführungen

Manuelle Systeme sind vom Fahrer zu bedienen. Sie dienen dazu, langanhaltende Änderungen des Nickwinkels z.B. durch Beladung auszugleichen. Welche Einstellungen zu wählen sind, sind in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges beschrieben. Mögliche Ausführungen:

  • Mechanische Umschalter direkt am Scheinwerfer sind zu betätigen, erfordern das Öffnen der Motorhaube und sind meist zweistufig als Rastung ausgeführt.
  • Elektromotorische Steller erlauben das Verstellen während der Fahrt. Die Absenkung kann in Stufen oder stufenlos am Armaturenbrett eingestellt werden.

Automatische Systeme arbeiten autark, sie unterstützen den Fahrer und eine Bedienung entfällt. Sie lassen sich in zwei unterschiedlichen Ausführungen realisieren:

  • Die automatisch-statische Leuchtweitenregulierung regelt in großen Zeitabständen den Nickwinkel aus.
  • Die automatisch-dynamische Leuchtweitenregulierung gleicht zusätzlich hochdynamische Veränderungen des Nickwinkels, wie sie beim Bremsen oder Beschleunigen auftreten, aus. Das System reagiert hierbei typischerweise in 300 ms. Dieses System bietet für den Fahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer den höchsten Komfort.

Details zur Automatischen Leuchtweitenregulierung

Heute (2006) übliche Systeme bestehen aus jeweils einem Sensor an der Vorder- und an der Hinterachse, die die Relativbewegung zwischen Fahrwerk und Karosserie messen. Die Signale werden in einem Steuergerät zusammen mit der Fahrzeuggeschwindigkeit genutzt, um daraus die notwendigen Steuersignale für die Stellmotoren in den Scheinwerfern zu berechnen. Dynamische Systeme benötigen dabei aufwendigere Algorithmen und schnellere Steuergeräte sowie leistungsfähige Stellmotore, in der Regel Schrittmotoren.

Systeme, die auf Gyrosensoren basieren oder eine Kamera mit anschließender Bildverarbeitung nutzen, sind ebenfalls denkbar.

Eine ebenfalls im Fahrzeug befindliche Niveauregulierung der Federung (z.B. Luftfeder) kann eine Leuchtweitenregulierung nicht vollkommen ersetzen, da die Regelgenauigkeiten unterschiedlich sind. Es ist vielmehr darauf zu achten, dass diese im Grundsatz konkurrierenden Regelsysteme sich sinnvoll und störungsfrei ergänzen.

Neuerdings versehen einige Hersteller die automatische Leuchtweitenregelung auch mit einer Zusatzfunktion, genannt „Autobahnlicht“, oder „adaptive Doppeldistanz-Xenonscheinwerfer“. Dabei wird die Leuchtweite der (Xenon-)Scheinwerfer je nach Fahrgeschwindigkeit variiert. Beispielsweise reicht beim aktuellen Renault Clio unter 30 km/h der Lichtkegel 55 Meter weit, 71 m bei 30 bis 120 km/h und 110 m bei über 120 km/h.

Gesetzliche Bestimmungen

In Abhängigkeit von dem Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem was zuerst erreicht wird.

Bei besonders „harten“ Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt. Alle anderen Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist, und beide Scheinwerfer parallel verstellt.

Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zur Zeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen, überschritten.

Einzelheiten sind der ECE-Regelung-ECE-R48,Anh.8 „Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“[1] zu entnehmen.

Probleme

Bei Fahrzeugen mit manueller Leuchtweitenregulierung steht selbst ein pflichtbewusster Fahrzeugführer vor dem Problem, die für den aktuellen Beladungszustand richtige Einstellung nicht immer zu kennen. In der Praxis wird der Leuchtweitenregulierung kaum Beachtung geschenkt, und durch Ladung nach oben geneigte Fahrzeuge führen regelmäßig zu Blendungen. Im Gegenzug dazu sind die Blendwirkung, die man dem Xenonlicht zuschreibt, oft durch Regelschwingungen der automatischen Leuchtweitenregulierung zuzuschreiben.

Siehe auch

Literatur

  • Robert Bosch GmbH (Hrsg): Autoelektrik, Autoelektronik. 5. Auflage. Vieweg, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-528-23872-8.
  • Karl-Heinz Dietsche, Thomas Jäger (Red.): Kraftfahrtechnisches Taschenbuch. 25. Auflage, Vieweg, Wiesbaden 2003, ISBN 3-8348-0138-0.
  • Jürgen Kasedorf, Richard Koch: Service-Fibel für die Kfz-Elektrik. 14. Auflage, Vogel, Würzburg 2001, ISBN 3-8023-1881-1.

Einzelnachweise

  1. ECE-Regelung 48,Anh.8

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