Schesch

Schesch
Frauen mit Kopftuch

Ein Kopftuch ist ein dreieckiges oder zum Dreieck gelegtes Stück Stoff, mit dem der Kopf bedeckt wird. Es kann auf verschiedene Arten (mit Knoten unter dem Kinn oder im Genick, unter dem Kinn gekreuzt und im Nacken geknotet oder auch ohne Knoten) auf dem Kopf getragen werden. Für das Tragen eines Kopftuches gibt es vielfältige Gründe: Schutz vor der Witterung (Kälte, Hitze, Wind, Sonne), aus hygienischen Gründen (vor allem in Küchen und Krankenhäusern), damit die Haare bei der Arbeit nicht stören (teilweise auch als vorgeschriebener Arbeitsschutz), um diese vor Verschmutzung (durch Staub etc.) zu schützen, zur Abdeckung „ungepflegter“ Haare bzw. von Haaren mit eingedrehten Lockenwicklern, als Zierde oder als modisches Accessoire. Darüber hinaus hat das Kopftuch zunehmend den Status als religiöses bzw. kulturelles Symbol erlangt.

Vorrangig werden Kopftücher von Frauen und Kindern getragen, aber es gibt auch Kopftücher für Männer. Besonders bei kleinen Kindern steht die Schutzfunktion eines Kopftuchs oder einer anderen Kopfbedeckung im Vordergrund.

Inhaltsverzeichnis

Kopftücher für Frauen

Das Tragen von Kopftüchern war in Europa bis in die 1970er allgemein üblich, entsprach der Mode und auch den herrschenden Konventionen. Zur selben Zeit war es völlig selbstverständlich, dass Männer niemals ohne Hut in die Öffentlichkeit gingen. Die Akzeptanz und damit Nutzung des Kopftuches sank zuerst in den Städten und später auch im ländlichen Raum. Es wurde von anderen Kleidungsstücke wie zum Beispiel Hüte oder Mützen, seit dem ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhundert auch durch Baseballkappen, weitgehend verdrängt, großteils ist es heute aber auch üblich, völlig ohne Kopfbedeckung zu bleiben. Heute werden Kopftücher vorrangig aus religiösen und traditionellen, vereinzelt auch aus praktischen Gründen (Cabrio-Fahrerinnen, Feldarbeit) getragen. Lediglich in dem Bereich, in dem die Bedeckung der Haare zwingend vorgeschrieben ist (beispielsweise aus hygienischen Gründen im Lebensmittelbereich oder als Arbeitsschutz), werden Kopftücher auch heute noch regelmäßig genutzt, oft aber auch in einer Variante aus speziellem Papier, welches nach einmaliger Benutzung als Müll entsorgt wird.

Eine besondere Blüte erlebte das Kopftuch in der Nachkriegszeit (Stichwort Trümmerfrauen), um sowohl die Haare vor Schmutz zu schützen als auch die umständehalber oft nicht besonders gepflegten Haare zu verbergen. Üblich sind Kopftücher auch heute noch in vielen osteuropäischen, aber auch mittel- und südeuropäischen Ländern, in Osteuropa sogar in einer Trageweise (Falte in der Stirn), die eher an ein „islamisches“ Kopftuch erinnert. Dort wird es regelmäßig beim Besuch des Gottesdienstes, aber vielfach auch noch im Alltag, insbesondere von älteren Frauen benutzt.

Zum Verdrängen des Kopftuchs trug bei, dass viele Frauen aus modischen Gründen auf Kopfbedeckungen jeglicher Art, selbst bei starker Sonne oder großer Kälte, verzichteten, was durch verbesserte Möglichkeiten der Haarpflege (zunehmende Ausstattung von Wohnungen mit eigenem Badezimmer) flankiert wurde. Auch wurde das Kopftuch vielfach als Zeichen von Rückständigkeit angesehen, was sich u.a. in Witzen niederschlug. Ergänzend wuchs in den vergangenen Jahren die Abneigung gegen das Kopftuch, das zunehmend als Symbol muslimischer Frauen und deren traditionell-religiöser Lebensweise begriffen wurde.

Christentum

Im heutigen Christentum wird das Kopftuch alltäglich nur noch von den Frauen bei den Hutterern getragen. Daneben kennt man das Kopftuch als Teil der katholischen Ordenskleidung bei Ordensschwestern. Nach Meinung von Peter Beer, dem Leiter des Katholischen Büros des Erzbistums München und Freising in Bayern, könne bei diesem Nonnenhabit nicht im Vergleich zum islamischen Kopftuch das Missverständnis entstehen, dass Mädchen und Frauen grundsätzlich auch einen solchen Nonnenhabit und das Kopftuch tragen müssten, um sittlichen Geboten oder der Stellung der Frau in der Gesellschaft angemessen Rechnung zu tragen. Der Nonnenhabit entspräche, auch von der geschichtlichen Entwicklung und der öffentlichen Wahrnehmung her, den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten. [1] Kopftücher finden sich daneben nur beim Kirchgang von Frauen in einigen wenigen protestantischen evangelikalen Freikirchen; werden aber ansonsten im Alltag, Berufs- und Privatleben selbst von Frauen in Freikirchen kaum mehr aus religiösen Gründen getragen. Allerdings ist es heute bei Papstaudienzen noch üblich, dass Frauen ein (schwarzes) Kopftuch oder ein ähnliches Kleidungsstück tragen.

Das aus der Bibel abgeleitete Gebot der Kopfbedeckung für Frauen während des Gebets und des Gottesdienstes wurde bis vor ca. 30 Jahren noch in vielen christlichen Kirchen praktiziert. In vereinzelten Brüdergemeinden, in Pfingstgemeinden, Norweger-Gemeinden und in den Gemeinden der baptistischen Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion bedecken viele Frauen bis heute ihren Kopf beim Gebet und beziehen sich hierbei auf Paulus [2]:

„Eine Frau aber entehrt ihr Haupt, wenn sie betet oder prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt. Sie unterscheidet sich dann in keiner Weise von einer Geschorenen.“

Bibel: 1. Korinther 11,5

In manchen orthodoxen Kirchen tragen Frauen und Ordensschwestern beim Kirchenbesuch ein Habit mit einer Kopfbedeckung.

Islam

Dieser Abschnitt behandelt nur das Kopftuch im Islam; zu Kleidervorschriften für muslimische Frauen siehe Hidschab.

Die Motivation, ein Kopftuch zu tragen, ist unter muslimischen Frauen sehr vielfältig: Gepflogenheit, religiöses Selbstverständnis, religiöse Emanzipation, individueller Selbstausdruck (Kopftuch als Mode-Accessoire [3]), Vorschrift (z.B. aufgrund von Gesetzen in einigen islamischen Ländern wie dem Iran), Druck aus dem sozialen Umfeld [4], Symbol der Gruppenzugehörigkeit, und (in seltenen Fällen) Ausdruck des Protestes (Vollverschleierung in der Schule [5]). Im Einzelfall ist die Motivlage jedoch nicht immer überprüfbar.

Viele konservative oder aus traditionellen Familien stammende muslimische Frauen tragen ein Kopftuch oder auch einen so genannten Tschador (persisch) oder Hidschab bzw. Hijab (arabisch) als Teil ihrer Glaubenspraxis nicht nur beim Moscheebesuch, sondern auch im Alltag, wann immer ein Kontakt mit Männern in Frage kommt, zum Beispiel beim Verlassen des Hauses.

Häufig wird als Motivation zum Tragen eines Kopftuchs auf den Koran verwiesen. In Frage kommen hierbei drei Verse, die alle aus medinesischen Suren stammen. Diese werden von readitioneller Seite als die drei Stellen im Koran herangeführt, die zum Tragen eines Kopftuchs anleiten sollen. Die erste dieser drei Stellen ist Sure 24, 31. Diese betrifft Männer und Frauen und zielt auf Schicklichkeit. Frauen wird hierbei nahegelegt, eine Art Schal (himar) zu tragen, der ihren Schmuck verdeckt. Reichen Frauen mit Schmuck wurde somit nahegelegt, ihren Schmuck vor armen Frauen ohne Schmuck mit Zurückhaltung zu tragen. Dieser Vers richtet sich gewissermaßen gegen Prahlerei. Die Verdeckung des gesamten Gesichts oder das ständige Tragen einer Verdeckung jedweder Art lässt sich aus dieser Stelle nicht ableiten. Die zweite dieser drei Stellen ist Sure 33, 59. Hierbei wird ein Gewand (gilbab) erwähnt, welches Frauen („Frauen und Töchter des Propheten und Frauen eines Gläubigen“) tragen sollen, damit sie „erkannt“ werden und nicht belästigt werden.[6] Die dritte Stelle ist Sure 33, 53. Sie bezieht sich lediglich auf die Frauen des Propheten. Hier wird gefordert, dass diese, wenn sie um etwas bitten, dies hinter einer Abschirmung (higab) tun sollen. Hierunter war eine Trennwand zu verstehen und keineswegs ein Kleidungsstück. Dieses wird auch an anderen Stellen im Koran im Sinne einer Trennwand erwähnt. Zusammenfassend bietet keine der drei in Frage kommenden Koranverse einen eindeutigen Anhaltspunkt, dass Frauen ein Kopftuch oder einen gesichtsverhüllenden Schleier tragen sollen. [7]

Judentum

Im orthodoxen Judentum bedecken verheiratete Frauen ihr Haar aus religiösen Gründen mit einem Tuch oder einer Perücke.

Hinduismus

Frauen aus dem indischen Raum (Hindus) tragen oft einen Sari, wobei ebenfalls die Haare mit einem langen Stück Stoff bedeckt werden.

Streit um das Kopftuch

Siehe Hauptartikel Kopftuchstreit

Die Begründung für das Tragen eines Kopftuchs ergibt sich nach einer Auslegung aus dem Koran, Sure 24:31, der Frauen dazu aufruft, ihre Reize – vor Männern, die nicht mit ihnen verwandt oder verheiratet sind, zu verbergen, „bis auf das, was davon sichtbar sein darf“. Das Problem ist festzulegen, was „sichtbar sein darf“. Sure 33:59 empfiehlt, beim Ausgehen der Frau, ein Tuch über den Kopf zu ziehen (Koranübersetzung von Bubenheim und Elyas), zu ihrem Schutz als Erkennungszeichen ihrer Ehrbarkeit. (Wortwörtlich steht im Koran „dschalabibihinna“, - Mehrzahl von „dschilbab“, das nicht etwa ein „Tuch“ bedeutet, und schon gar nicht ein „Kopftuch“, sondern vielmehr ein „weites Gewand“, siehe hierzu zum Beispiel das Wörterbuch von Hans Wehr. Mit „dschilbab“ ist einfach die zur Zeit der Entstehung des Korans ortsübliche Frauenkleidung gemeint. Eine andere Übersetzung der gleichen Stelle ist demnach, dass die Frauen geraten seien, ihre „Gewänder reichlich um sich ziehen sollen“, entsprechend der Koranübersetzung von M Rassoul. Diese Übersetzung findet sich auf der Internetseite des Zentralrats der Muslime in Deutschland und hat daher eine gewisse Autorität. Eine Bedeckung des Kopfes ist hieraus also nicht zu ersehen). Genauere Vorschriften bezüglich der Kleidung sind allerdings dem Koran nicht zu entnehmen. In Sure 24:30 steht „Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen … sollen…“. Daraus entnehmen wir, dass die Gesichter unverschleiert waren, denn wären sie verhüllt gewesen, gäbe es nichts zu sehen, und es wäre unnötig zu verlangen, den Blick zu senken.

Von Kritikern im Kopftuchstreit wird eingewandt, das Kopftuch führe zu einer Stigmatisierung der Frau, die sich den Männern unterzuordnen habe und fördere das Patriarchat. Das Kopftuch mache nach Ansicht von Alice Schwarzer Frauen zu Menschen zweiter Klasse und behindere die Gleichberechtigung von Frauen, was von den Befürwortern des Kopftuches bestritten wird. Der Schriftsteller Feridun Zaimoğlu brachte im Zusammenhang mit der Deutschen Islamkonferenz die Wortschöpfung „Schamtuchträgerin“ auf und wurde in Folge durch Teile der Presse und den Zentralrat der Ex-Muslime heftig kritisiert und einer rückständigen Haltung gescholten, die Islamismus und die Unterdrückung der Frau fördere. [8]

Ausprägungen zu Pflichten und Verboten des Kopftuches

Deutschland

In Deutschland urteilte das Bundesverfassungsgericht (Kopftuchurteil), dass ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen nur seitens der einzelnen Bundesländer erlassen werden könne. Von dieser Möglichkeit machen viele Bundesländer in Deutschland mittlerweile Gebrauch (Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, …). Allerdings ist die rechtliche Situation weiterhin schwierig, da das Grundgesetz die Diskriminierung aus religiösen Gründen verbietet. In Baden-Württemberg musste einer Lehrerin - zumindest bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens - zunächst gestattet werden, ihr Kopftuch zu tragen, da das Gesetz es zuließ, dass christliche Bekleidung (hier Nonnenhabit) getragen werden darf, was in einer ehemaligen (heute staatlichen) Klosterschule auch noch praktiziert wird. Noch nicht ausgeurteilt ist das Spannungsfeld zwischen dem Beamtenrecht und den Allgemeinen Gleichstellungsgesetz, welches zum Zeitpunkt der bisher ergangenen Urteile noch nicht in Kraft getreten war.

Schweiz

2008 stellte das Bundesgericht in der Schweiz fest, dass das Tragen eines Kopftuches kein Nichteinbürgerungsgrund ist. Dass die Frau ein Kopftuch trage, könne allenfalls dann mitberücksichtigt werden, wenn auf der Grundlage weiterer Umstände eine Haltung zum Ausdruck komme, die grundlegenden schweizerischen Wertvorstellungen zu Rechtsstaat und Demokratie widerspreche.[9]

Iran

Im Iran ist das Kopftuch gesetzliche Pflicht, die Einhaltung des Gebotes wird relativ streng überwacht, Übertretungen können zu Haftstrafen führen. Auch für Frauen, die nicht dem Islam angehören, ist das Kopftuch Pflicht.

Saudi-Arabien

In der Grundordnung des Königreichs Saudi-Arabien ist das Kopftuch nicht explizit erwähnt; dass Frauen es in der Öffentlichkeit tragen müssen, ergibt sich aber aus den Artikeln 1, 23 und 45. [10] Im Jemen ist es zwar keine gesetzliche Pflicht, wird aber von nahezu allen Frauen getragen, wobei die meisten Ausnahmen im ehemaligen Gebiet des Südjemen zu finden sind. In allen nordafrikanischen und nahöstlichen Ländern wird es wieder häufiger getragen. In den palästinensischen Autonomiegebieten wird der Druck auf Frauen, ein Kopftuch zu tragen, immer größer. Es kommen auch Anschläge auf unverschleierte Frauen vor. [11]

Zentralasien und Westafrika

Das Kopftuch als verpflichtendes Kleidungsstück ist nicht in allen islamischen Ländern verbreitet: in Zentralasien bzw. den ehemaligen Sowjetrepubliken wird es nur begrenzt getragen, ebenso in Westafrika ist das Kopftuch seltener anzutreffen.

Indonesien

In Indonesien, wo es bis Anfang der Neunziger unüblich war, hat es sich in der Zwischenzeit massiv verbreitet. In manchen Gegenden Indonesiens, wie Banda Aceh, ist es heute sogar Pflicht, eine Zuwiderhandlung wird bestraft. [12]

Türkei

In der laizistisch und muslimisch geprägten Türkei besteht seit 1925 für Lehrer, Schüler und Studenten sogar ein Kopftuchverbot in öffentlichen Institutionen und an der Universität. Dieses staatliche Verbot in der Türkei ist höchstgerichtlich bestätigt worden. Militärische Führungskreise des Landes sehen das islamische Kopftuch als Zeichen islamistischer und antitürkischer Gesinnung. [13]

Ein im Jahr 2008 durchgeführter Versuch, das in der Türkei an Universitäten verbotene Kopftuch zu legalisieren[14], scheiterte vor dem türkischen Verfassungsgericht[15].

2007 sorgte eine vom türkischen Bildungsministerium ausdrücklich empfohlene Version des Kinderbuches Heidi auf der die Großmutter von Heidis Freundin Klara Sesemann mit Kopftuch und einem weiten Mantel zu sehen ist für Aufsehen. Türkische Zeitungen sprechen von Kopftuch-Propaganda, mangelndem Respekt gegenüber anderen Religionen. Auf diese Art werde Kindern suggeriert, dass es auf der Welt keine anderen Lebensweisen als die islamische gebe. [16]

Bei den Aleviten, einer eigenständigen Glaubensgemeinschaft, tragen die Frauen in der Regel kein Kopftuch.

Kopftücher für Männer

Männer der Saharavölker wie der Tuareg, Peul, Tukulor und Mauretanier, bedecken den Kopf mit Tuch und Gesichtsschleier – oft in Turbanform. Der Turban der Tuareg, die als Berbervolk nomadisch in den Staaten Algerien, Libyen, Tunesien, Niger, Mali, Burkina Faso und Nigeria leben, wird Schesch genannt. Er besteht aus einer rechteckigen Stoffbahn, die zwischen vier und zehn Metern lang ist. Im Gegensatz zu den weiblichen Verschleierungen durch Burka und Tschador, ist in der Gesellschaft der Tuareg das Gesicht des Mannes vermummt. Kunstvoll wird der Gesichtsschleier um den Kopf gewickelt – lediglich die Augen bleiben frei. Die Kopfbedeckung schützt vor Sonne, Wind und Sand, hat jedoch auch die Funktion, den Mund als unreine Körperöffnung zu verdecken.

Im arabischen Raum tragen Männer als übliche Kopfbedeckungen die Kufiya in rotweiß oder schwarzweiß gemusterter oder einfarbiger Art und Weise. Im Oman wird ein Tuch um den Kopf in einer besonderen Technik gewickelt, die an einen Turban erinnert.

In westlichen Ländern ist das Kopftuch für Männer traditionell als Kopfbedeckung von Piraten überliefert, wobei allerdings nicht abschließend gesichert ist, was daran Tatsache und was Legende ist. Heute findet sich bei Männern gelegentlich das Bandana oder Bandanna (von Hindi bandhana, dt. „binden“) als modisches Accessoire oder als Schutz vor Sonnenstrahlung, das in der Art eines Piraten-Kopftuchs getragen wird, teilweise wird damit auch eine bestimmte Gruppenzugehörigkeit signalisiert. Allerdings ist das Bandana regelmäßig kleiner (meist nur 50 bis 60 Zentimeter Kantenlänge) als ein „normales“ Kopftuch.

In den USA der 1990er Jahre galt in vielen Problembezirken (beispielsweise Compton/Los Angeles) von Großstädten das farbige Bandana-Kopftuch als Identifikationsmerkmal von afroamerikanischen Straßengangs. Die wohl bekanntesten Gangs dieser Art sind die Crips (blau) und Bloods (rot) aus Los Angeles welche ganze Straßenzüge beherrschten. Allein das Tragen eines Kopftuches der falschen Farbe konnte dazu führen, erschossen zu werden.

Kopftuch und Kultur

Es sind hauptsächlich praktische (zum Beispiel auf dem Klima beruhende), kulturelle und religiöse Hintergründe, die als Motivation für das Tragen eines Kopftuchs sprechen, aus unterschiedlichen Motiven, aber als Teil der Identität der Träger und Trägerinnen. Ähnliches kennt man von den männlichen Sikhs und ihrem obligatorischen Turban.

In Deutschland trugen bis vor kurzer Zeit viele Frauen das Kopftuch aus Tradition. Ein Kopftuch, schwarz, farbig, oft auch prachtvoll bestickt, gehörte zu vielen traditionellen Trachten. Die derzeit weltweit wohl bekannteste Frau, die regelmäßig ein Kopftuch trägt, dürfte die Queen (Königin des Vereinigten Königreiches) sein, die dafür sogar von der britischen Vogue schon lobend erwähnt wurde.

Kulturell unterlag die Bedeutung des Kopftuchs bzw. des Schleiers in allen Teilen der Welt einem starken Wandel. Neben dem praktischen Nutzen diente es auch der Abgrenzung zwischen Gesellschaftsschichten und der Darstellung der Lebenssituation. Derzeit wird versucht, das Kopftuch als politisches Symbol zu instrumentalisieren, siehe dazu den Artikel Kopftuchstreit.

Kopftücher

Verweise

Literatur

  • Mag. Monika Höglinger (Ethnologin): Verschleierte Lebenswelten, Edition Roesner, 2002, 2. Auflage 2003, ISBN 3-902300-03-5
  • Peter Kühn: Das Kopftuch im Diskurs der Kulturen. Nordhausen: Bautz 2008, ISBN 978-3-88309-221-8
  • Heide Oestreich: Der Kopftuchstreit.Das Abendland und ein Quadratmeter Islam, Brandes&Apsel, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-86099-786-6

Weblinks

Islamische Tradition, politische, kulturelle und religiöse Aspekte

Stellungnahmen von Weltreligionen
Presse-Artikel

Trachten

Wikilinks

Einzelnachweise

  1. Radio Vatikan: Es geht nicht nur um das Kopftuch 16. Januar 2007
  2. Gerhard Ludwig Müller: Ostersonntags-Predigt im Dom zu Regensburg 8. April 2007
  3. (Kreative Variationen zum Thema Verschleierung - Qantara),
    Baden im Burkini (Deutschlandradio),
    Kopftuchmode: Das Accessoire des Islam (FAZ),
    Integration: Die schönen Töchter Kreuzbergs (FAZ)
  4. Staat muss neutral sein, Ehrhart Körting, Berliner Morgenpost, 11. März 2004 ([1])
  5. Verhüllte Schülerinnen (Spiegel)
  6. http://islam.de/1382.php
  7. Vgl. Hartmut Bobzin: Der Koran. Eine Einführung. 5. Aufl. 2004. S. 79 f und die genannten Suren.
  8. Feridun Zaimoglu schlägt sich auf die Seite der Schamtuchträgerinnen, Freitag.de, 2007-05-04.
  9. NZZ: Kopftuch kein Grund für Nichteinbürgerung 5. März 2008
  10. Basic Law of Saudi-Arabia
    Article 1:
    „The Kingdom of Saudi Arabia is a sovereign Arab Islamic State. Its religion is Islam. Its constitution is Almighty God's Book, The Holy Quran, and the Sunna(Tradition) of the Prophet. Arabic is the language of the Kingdom. The City of Riyadh is the capital.“
    DE: „Das Königreich Saudi-Arabien ist eine souveräner arabisch-islamischer Staat. Seine Religion ist der Islam. Seine Verfassung ist die des Buches des Allmächtigen Gottes, der Heilige Koran und die Sunna (Tradition) des Gesandten. Arabisch ist die Sprache des Königreichs. Die Hauptstadt ist Riad.”
    Article 23:
    „The State shall protect the Islamic Creed, apply the Sharia, encourage good and discourage evil, and undertake its duty regarding the Propagation of Islam (Islamic Dawa).“
    DE: „Der Staat schützt den islamischen Glauben, wendet die Schari'a an, gebietet, was recht ist und verbietet, was verwerflich ist. Er erfüllt die Pflicht, (die Menschen) zum Islam einzuladen (Da'wa).”
    Article 45:
    „The Holy Quran and the Sunna(Tradition) of God's Messenger shall be the source for fetwas(religious advisory rulings). The Law shall specify hierarchical organization for the composition of the Council of the Senior Ulema, the Research Administration and the Office of the Mufti, together with their functions.
  11. Focus: Säureangriff auf Frau ohne Kopftuch
  12. Zeit:So Gott will
  13. FAZ: Das Kopftuch der Frau Gül 3. Mai 2007
  14. Siehe „Kopftuchverbot an türkischen Unis soll fallen“, SPIEGEL ONLINE, 17. Januar 2008 [2]
  15. Siehe „Türkisches Verfassungsgericht hebt Erdogans Kopftuch-Reform auf“, SPIEGEL ONLINE, 5. Juni 2008 [3]
  16. Die Presse: Mit Kopftuch: Türkische „Heidi“ sorgt für Aufregung 15. November 2007

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