- Schikanieren
-
Eine Schikane ist ein absichtlich errichtetes Hindernis oder ein mutwillig verursachtes Erschwernis, das den Hauptzweck hat, jemandem Schwierigkeiten zu verursachen.
In zwischenmenschlichen Beziehungen wird mit Schikane eine Maßnahme – häufig von Amtspersonen oder anderweitig weisungsberechtigten Menschen wie beruflichen Vorgesetzten durchgeführt – bezeichnet, die zwar an sich legal ist, aber mit der wesentlichen Absicht angewendet wird, jemandem Schwierigkeiten zu machen. Diese Schwierigkeiten können entweder Selbstzweck sein oder als Druckmittel dienen, um den Schikanierten zu einem gewünschten Verhalten zu bewegen.
Im bundesdeutschen Recht ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, „wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen“ (Schikaneverbot, (§ 226 BGB)
Im Pferde- und Motorsport versteht man unter einer Schikane ein absichtlich eingebautes Hindernis (etwa durch eine seitliche Verschwenkung der Rennstrecke).
Im Straßenverkehr bezeichnet eine Schikane eine bewusst in oder auf den Straßenbelag aufgebrachte Signalschwelle zur Tempoverringerung, zum Beispiel in Tempo-30-Zonen.
Etymologie
Der Begriff Schikane leitet sich vom französischen Wort chicane ab. Chicaner bedeutet eigentlich, das Recht zu verdrehen und meinte, dass jemand einen rechtlichen Weg einschlug.
Siehe auch
- Mobbing
- Entlassungskandidat (NVA)
Weblinks
- Fairness-Stiftung gGmbH: Schikanen als Instrument unfairer Attacken
- Schikane in Meyers Lexikon
- Schikane im Lexikon der Grundbegriffe
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.