Schiunfall

Schiunfall

Als Skiunfälle bzw. Schiunfälle bezeichnet man Unfälle einzelner oder mehrerer Skiläufer mit dadurch verursachten Verletzungen.

Häufigste Unfallursachen sind Stürze bei hoher Fahrgeschwindigkeit, gefolgt von Zusammenstößen zweier Skifahrer. Seltener, aber folgenschwer können langsame Drehstürze - z. B. in schwerem (nassem) Schnee und bei Skitouren - sein, sowie das Einfädeln in feste Hindernisse, wie Stangen oder Gebüsch.

Skiunfälle machen in den Alpenländern, wo etwa 20-30 Millionen Wintersportler auf zwei Brettern unterwegs sind, etwa ein Drittel aller Sportunfälle aus – was in etwa der Zahl der Verkehrsunfälle entspricht, die aber bei weitem folgenschwerer sind. In Österreich sind es nach einer Statistik des „Institutes Sicher leben“ jährlich etwa 60.000 Skifahrer oder 0,7 bis 0,8 Prozent der 8 Millionen Skifahrer (2 Mill. Österreicher und 6 Mill. Ausländer).

Inhaltsverzeichnis

Häufigste Verletzungsarten

Während früher unter den Verletzungsarten die Beinbrüche vorherrschten (vor allem Unterschenkel und Knöchel), haben sie sich in den letzten Jahrzehnten

  • infolge besserer Sicherheits- bzw. Skibindungen auf Verletzungen anderer Art verlagert, wobei neben den Knien vor allem Arme (bei Snowboardern) bzw. Schultern zu nennen sind, bei Eis und durch Skistöcke jedoch auch die Hände.
    • wobei insgesamt allerdings das (personenbezogene) Unfallrisiko deutlich gesunken ist, die Zahl der Wintersportler aber nicht.
  • Eine weitere Veränderung der Unfallstatistik brachten die festeren bzw. höheren Skischuhe. Deren größere Sicherheit wird aber durch höhere Fahrgeschwindigkeiten konterkariert, wobei (relativ gesehen) die Brüche an Schienbein u./o. Wadenbein zugenommen haben, ebenso wie Verletzungen von Knie- und anderen Sehnen.
  • Die zunehmende Frequenz und Geschwindigkeit auf den Skipisten bewirkt auch einen wachsenden Prozentanteil von Kopfverletzungen.
  • Die klassischen Skiverletzungen der vergangenen Jahre waren die Kreuzband- und Seitenbandrisse im Knie, beim Snowboarder heute hingegen Verletzungen der Arme.

Unfallstatistik

Nach der Freizeit-Unfallstatistik des "Kuratoriums für Schutz und Sicherheit (siehe 1.Quelle) kam es 2003 in Österreich zu rund 199.000 Sportunfällen (24 % aller Unfälle), wovon 246 tödlich endeten. Skiunfälle ereigneten sich 65.000 mit ca. 15 Unfalltoten (ca. deshalb, weil sich die relevanten Statistiken teilweise überschneiden). Im Straßenverkehr gab es vergleichbar viele Unfälle, aber 60mal mehr Todesopfer (57.800 zu 931).

Von Unfällen betroffen werden etwa 0,7 Prozent der Pisten-Skifahrern in Europa. Für eine komplette Unfallstatistik des Wintersports werden noch die Lawinenunfälle hinzugezählt, soweit sie von Tourenskigängern verursacht werden.

Von den sportbetreibenden Personengruppen sind besonders verletzungsgefährdet:

  1. junge Pistenbenutzer
  2. untrainierte Personen, die den Kraftaufwand der Pistenaktivität unterschätzen
  3. und Personen ab dem 45. Lebensjahr (bei denen sich ähnliche Faktoren wie bei (2) stärker auswirken)

Die verschiedenen Wintersportarten (Skifahren, Snowboarden, Freestyle, Newschool Skiing & Snowboarding, etc) sind (lt. DSV-Unfallstatistik) im Verhältnis zu der Anzahl der ausübenden Personen NICHT gefährlicher.

Stürze, Kollisionen und Skibindungen

Die meisten Stürze mit Verletzungsfolgen sind selbstverschuldete Einzelstürze. Kollisionen mit anderen Pistenteilnehmern machen nur einen relativ kleinen Teil der Skiunfälle aus, sind aber teilweise schwerer - besonders wenn Kinder betroffen sind.

Untersuchungen ergaben, dass 90% der Skifahrer mit Bindungen unterwegs sind, die nicht optimal eingestellt sind, und immerhin jeder zweite Wintersportgast eine Bindung benützt, deren Einstellung außerhalb der Toleranz liegt. Daher kann beim sogenannten "selbstverschuldeten Einzelsturz" durchaus ein Mitverschulden des Skiverkäufers bzw. des Sportgeschäfts bestehen.

Unfallkosten und Versicherung

Die Kosten einer medizinischen Behandlung nach einem Skiunfall übernimmt zwar i.d.R. die gesetzliche Sozial- bzw. Krankenversicherung, nicht jedoch jene der Bergung. Wenn dafür nicht der Skiliftbetreiber, ein Pistendienst o. ä. aufkommt, können beachtliche Kosten anfallen - insbesondere wenn eine Hubschrauber-Bergung erforderlich sein sollte. In Österreich ist auch bei den Ärzten Vorsicht geboten, in vielen kleinen Skiorten in Tirol gibt es keine Kassenvertragsärzte mehr. Sie sind zudem nicht verpflichtet, über fehlende Kassenverträge Auskunft zu geben. Hier ist Vorsicht geboten. Es ist ratsam, sich vor Urlaubsantritt über eventuelle Rettungsabläufe beim Liftbetreiber zu erkundigen.

Versicherungen bieten für die wichtigsten Fälle eigene Pakete für den Wintersport an. Solche private Unfallversicherungen tragen die anfallenden Kosten - und oft auch eine bessere Versorgungsklassse im Krankenhaus - ebenso wie eine klassische Reiseversicherung. Einen eingeschränkten Versicherungsschutz bieten auch verschiedene Kreditkarten, Mitgliedschaften bei alpinen Vereinen und ein teilweise damit vergleichbarer Schutzbrief von ÖAMTC oder ADAC.

Sollte durch einen Unfall ein dauerhafter Gesundheitsschaden zurückbleiben, bzw. wird die betroffene Person teilweise erwerbsunfähig, dann wird eine Rente im Regelfall nur seitens einer privaten Versicherung bezahlt. Wieweit sich dies im Pensionsalter ändert, hängt vom Sozialversicherungsrecht des jeweiligen Staates ab.

Bei teilweisem oder vorwiegendem Fremdverschulden spielen Fragen der Haftpflicht eine Rolle, die neben Personen- auch Sachschäden betrifft. In den meisten Fällen ist der dann verpflichtende Schadenersatz durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt.

Pistenregeln und Alkohol

Seit längerem gelten die zehn Pistengebote der FIS, die 1967 formuliert wurden, als allgemein verbindlich, die in Broschüren nachzulesen oder bei vielen Liften bzw. Skischulen angeschlagen sind. Ihre Quintessenz fasste das Landgericht Nürnberg in einem Zivilprozess um einige tausend Euro folgendermaßen zusammen:
Skifahrer müssen ihre Fahrweise so gestalten, daß sie keinen anderen unnötig gefährden. Sie haben sich aufmerksam und vorausschauend zu verhalten. Ihre Geschwindigkeit darf nicht höher sein, als ihr fahrerisches Können und die örtlichen Gegebenheiten es erlauben.

Diese Verhaltensregeln und die entsprechende Vorsicht sind auch in anderen Bereichen eigentlich selbstverständlich, sodass eine allfällige Nichtkenntnis der "10 Gebote" keineswegs vom Schadensersatz befreit. Wurden die üblichen Regeln im Vorfeld eines Unfalls erheblich missachtet, kann dies eine Versicherung von der Pflicht zur Zahlung entheben. Besonders trifft dies bei Vorsätzlichkeit der Verletzung oder des Schadens zu, aber auch bei Beeinträchtigungen durch Alkohol - Achtung beim so beliebten "Jagertee" - sowie bei Suchtgiften oder stark wirkenden Medikamenten.

Quellen und Weblinks

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siehe auch


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