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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist die Dachorganisation der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern (berufsständischer Körperschaften) und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof (BGH). Mitglieder sind daher nur die genannten Kammern und nicht die einzelnen Rechtsanwälte. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist eine gem. §§ 175 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Die Rechtsaufsicht obliegt dem Bundesministerium der Justiz.
Die Bundesrechtsanwaltskammer vertritt auf Bundesebene die berufspolitischen Interessen der derzeit (Stand Januar 2008) rd. 148.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Siehe auch: Entstehungsgeschichte der BRAK
Inhaltsverzeichnis
Verwaltung
Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer ist quasi das Parlament der Anwaltschaft und hat die Aufgabe, die Berufsordnung für Rechtsanwälte als Satzung zu erlassen und fortzuschreiben.
Die Beschlüsse der Satzungsversammlung werden an das Bundesministerium der Justiz übermittelt. Dieses prüft die beschlossene Satzung und kann diese oder Teile der Satzung aufheben. Geschieht dies nicht, tritt die beschlossene Satzung drei Monate nach Übermittlung an das Bundesministerium der Justiz in Kraft.
Von 1999 bis 2007 war Bernhard Dombek Präsident der Kammer. Seit September 2007 übt Axel C. Filges dieses Amt aus.[1]
Nachweise
Literatur
- Gerhard Baatz, 125 Jahre Geschichte deutscher Rechtsanwaltskammern, BRAK-Mitteilungen 2008, S. 190-195
- Rudolf Lauda, 130 Jahre Aufgaben der Rechtsanwaltskammern, BRAK-Mittelungen 2008, S. 195-201
Weblinks
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