BSD Lizenz

BSD Lizenz

Bei der BSD-Lizenz handelt es sich um eine Lizenz für freie Software. Entstanden ist die Lizenz an der University of California, Berkeley, und BSD steht für Berkeley Software Distribution.

Software unter der BSD-Lizenz darf frei verwendet werden und es ist erlaubt, sie zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten. Einzige Bedingung der BSD-Lizenz ist, dass der Copyright-Vermerk des ursprünglichen Programms nicht entfernt werden darf. Somit eignet sich unter der BSD-Lizenz stehende Software auch gut als Vorlage für kommerzielle (teilproprietäre) Produkte, wie es z. B. bei JunOS der Fall ist, dem Router-Betriebssystem der Firma Juniper Networks.

Dieses Lizenzmodell unterscheidet sich von der GNU General Public License (GPL) darin, dass es kein Copyleft enthält: Ein Programmierer, der ein unter einer BSD-Lizenz veröffentlichtes Programm verändert und dann verbreitet, ist nicht verpflichtet, den Quellcode seines veränderten Programms mitzuveröffentlichen. Er ist auch nicht verpflichtet, das Ergebnis seiner Änderungen wiederum unter der BSD-Lizenz zu veröffentlichen.

Inhaltsverzeichnis

Lizenztext

Die ursprüngliche BSD-Lizenz bestand aus folgendem Text:

Originaltext

Deutsche Übersetzung

Copyright (c) 1982, 1986, 1990, 1991, 1993

The Regents of the University of California. All rights reserved.

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

  1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer.
  2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution.
  3. All advertising materials mentioning features or use of this software must display the following acknowledgement: “This product includes software developed by the University of California, Berkeley and its contributors.”
  4. Neither the name of the University nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission.

THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE REGENTS AND CONTRIBUTORS “AS IS” AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE REGENTS OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

Copyright (c) 1982, 1986, 1990, 1991, 1993.

Der Verwaltungsrat der Universität Kalifornien. Alle Rechte vorbehalten.

Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  1. Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, die Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten.
  2. Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, die Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten.
  3. Alle Werbematerialien, die Eigenschaften oder die Benutzung erwähnen, müssen die folgende Bemerkung enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die von der University of California, Berkeley und Beitragsleistenden entwickelt wurde.“
  4. Weder der Name der Universität noch die Namen der Beitragsleistenden dürfen zum Kennzeichnen oder Bewerben von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden.

DIESE SOFTWARE WIRD VOM VERWALTUNGSRAT UND DEN BEITRAGSLEISTENDEN OHNE JEGLICHE SPEZIELLE ODER IMPLIZIERTE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, DIE UNTER ANDEREM EINSCHLIESSEN: DIE IMPLIZIERTE GARANTIE DER VERWENDBARKEIT DER SOFTWARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. AUF KEINEN FALL SIND DIE VERWALTUNGSRÄTE ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGENDEN SCHÄDEN (UNTER ANDEREM VERSCHAFFEN VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNGSFÄHIGKEIT; VERLUST VON NUTZUNGSFÄHIGKEIT; DATEN; PROFIT ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNTER WELCHER VERPFLICHTUNG AUCH IMMER, OB IN VERTRAG, STRIKTER VERPFLICHTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT) VERANTWORTLICH, AUF WELCHEM WEG SIE AUCH IMMER DURCH DIE BENUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND, SOGAR, WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WORDEN SIND.

Advertising clause

Der dritte Absatz wird auch “advertising clause” (Werbungsklausel) genannt. Er verpflichtet die Softwareentwickler dazu, beim Bewerben ihres Produkts den Namen des ursprünglichen Softwareautors zu nennen. Er ist unter anderem unvereinbar mit der GPL.

Für von der Universität Berkeley veröffentlichte Programme wurde der dritte Absatz am 22. Juli 1999 durch William Hoskins von der UCB aufgehoben.[1]

Die Originallizenz wird jetzt als „4-clause BSD license“ (4-Klausel-BSD) beziehungsweise „original BSD license“ bezeichnet, die neue Lizenz als „3-clause BSD“ (3-Klausel-BSD) beziehungsweise „modified BSD license“, diese ist kompatibel mit der GNU GPL. Eine „2-clause BSD“ (2-Klausel-BSD) ist ebenfalls gebräuchlich. Sie besteht nur aus den ersten beiden Absätzen und wird manchmal als „FreeBSD license“ bezeichnet.

Variante: Intel Open Source License

Eine Variante der BSD-Lizenz ist die Intel Open Source License[2]. Im Vergleich zur BSD-Lizenz wurde dort lediglich ein zusätzlicher Abschnitt zu den US-amerikanischen Exportgesetzen hinzugefügt. Damit ist die Intel Open Source License mit der BSD-Lizenz in der Praxis identisch und mit der GPL kompatibel, das heißt, unter der IOSL verteilte Software kann unter der GPL relizensiert und in GPL-Software eingebunden werden.

Intel hat die Lizenz freiwillig von der OSI-Liste der Open-Source-Lizenzen zurückgezogen, um Lizenzwildwuchs zu vermeiden. Mittlerweile wird sie nicht mehr empfohlen und von der Firma selbst auch nicht mehr verwendet.[3]

Die Common Data Security Architecture sowie der dazugehörigen Common Security Services Manager wurden unter dieser Lizenz veröffentlicht.[4]

Einzelnachweise

  1. ftp://ftp.cs.berkeley.edu/pub/4bsd/README.Impt.License.Change
  2. Wortlaut der Intel Open Source License
  3. Linux.com: Intel withdraws open source license, receives applause
  4. Unter [1] wird die Lizenz als „The Intel Open Source License for CDSA/CSSM Implementation” bezeichnet. Die Abkürzungen werden hier [2] erläutert.

Siehe auch

Literatur

  • Malte Grützmacher: Open Source Software – BSD Copyright und Apache Software License – Copyright statt Copyleft -, Der IT-Rechtsberater (ITRB) 2006, 108 ff.

Weblinks


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