- Schmalseitenprinzip
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Das sogenannte Schmalseitenprinzip besagt, dass auf einem Grundstück eine bauliche Anlage nur den Abstand der halben Wandhöhe, jedoch mindestens 3 Meter, zur Grundstücksgrenze aufweisen muss. Es kann gemäß der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein Paragraph 6 Absatz 6 gegenüber zwei Grundstücksgrenzen für eine jeweils maximal 16 Meter lange Wand angewandt werden.
Weblinks
- http://www.bauordnungen.de/Schleswig-Holstein.pdf
- http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bid=7
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