Schmalseitenprinzip

Schmalseitenprinzip

Das sogenannte Schmalseitenprinzip besagt, dass auf einem Grundstück eine bauliche Anlage nur den Abstand der halben Wandhöhe, jedoch mindestens 3 Meter, zur Grundstücksgrenze aufweisen muss. Es kann gemäß der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein Paragraph 6 Absatz 6 gegenüber zwei Grundstücksgrenzen für eine jeweils maximal 16 Meter lange Wand angewandt werden.

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