- Schnüffelsucht
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Klassifikation nach ICD-10 F18 Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel F18.0 Akute Intoxikation (akuter Rausch) F18.1 Schädlicher Gebrauch F18.2 Abhängigkeitssyndrom F18.3 Entzugssyndrom F18.4 Entzugssyndrom mit Delir F18.5 Psychotische Störung F18.6 Amnestisches Syndrom F18.7 Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung F18.8 Sonstige psychische und Verhaltensstörungen F18.9 Nicht näher bezeichnete psychische und Verhaltensstörung ICD-10 online (WHO-Version 2006) Als Schnüffeln wird die missbräuchliche Verwendung flüchtiger industrieller Lösungsmittel unterschiedlicher chemischer Struktur bezeichnet. Bei diesen „Schnüffelstoffen“ handelt es sich hauptsächlich um Benzin, Aceton, Toluol, Trichlorethylen und andere Fluorkohlenwasserstoffe. In der ICD-10 werden die daraus entstehenden Störungen unter F.18 zusammengefasst.
Verglichen mit den anderen Suchtmitteln liegt hier eine Besonderheit vor: Diese Mittel sind nicht für den menschlichen Gebrauch gedacht. Sie dienen vielmehr dazu, bestimmte chemische Werkstoffe wie beispielsweise Farben, Kleber, Kautschuk und Kosmetika für die vereinfachte Verarbeitung aufzubereiten. Die Lösungsmittel werden in aufwendigen chemischen Industrieverfahren hergestellt und zeichnen sich durch einen intensiven charakteristischen Geruch und durch eine hohe Flüchtigkeit aus. Das führt dazu, dass die Luft über dem Mittel mit dem Gas dieser Stoffe angereichert ist.
Da die genannten Stoffe in Deutschland nicht unter das Rauschmittelgesetz fallen, gibt es keine genauen Statistiken über die Verbreitung und Anzahl des "Schnüffelns".
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