- Schofför
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Ein Chauffeur (auch: Schofför, weibl., besonders in der Schweiz: Chauffeuse, auch Fahrer) ist ein Fahrer von Fahrzeugen. In der Regel wird damit aber nur der berufsmäßige Führer Personenkraftfahrzeugen gemeint (z. B. Dienstwagen, Taxichauffeur). Im Gegensatz zum Berufskraftfahrer handelt es sich dabei nicht um ein staatlich anerkanntes Berufsbild. In der Schweiz und in Österreich werden Fahrzeugführer im allgemeinen als Chauffeur oder Lenker bezeichnet. Insbesondere bei öffentlichen Verkehrsmitteln spricht man – anders als in Deutschland – nicht vom Busfahrer sondern vom Buschauffeur.
Mit dem Einsatz von Pkws steht er in der Nachfolge des Kutschers. Im engeren Sinne meint man damit aber meist den Fahrer der im Auftrag einer Person, eines Unternehmens oder Dienststelle für die Beförderung von Personen im Arbeitsverhältnis steht und nicht jeden Berufskraftfahrer.
Etymologie
Etymologisch ist das Wort aus dem Französischen chauffeur für Heizer entlehnt. Ursprünglich verstand man unter dem Chauffeur einen Lokführer, der auch als Heizer und Mechaniker tätig war.
Aufgabengebiete in der Gegenwart
Das Aufgabengebiet eines Chauffeurs lässt sich im Wesentlichen in drei Bereiche aufteilen:
- Privatchauffeur
- Dienstwagenfahrer, Vorstandsfahrer bzw. Chefkraftfahrer
- Chauffeur bei einem Limousinenservice
Neben dem Führen des Wagens liegt meist auch die Pflege des Wagens in der Verantwortung des Chauffeurs. Kleinere Wartungsarbeiten, wie Reinigung, Prüfen und Nachfüllen von Schmierstoffen, Kühlmittel und Waschwasser werden auch von ihm durchgeführt. Je nach Aufgabenbereich ist ein entsprechendes Wissen in den Bereichen Auftreten und Umgangsformen, Fahrsicherheit, Personenschutz und Erste Hilfe dienlich.
Unter Privatchauffeuren versteht man den persönlichen Fahrer eines in der Regel wohlhabenden Privatmannes (Millionär). Dieses Thema wurde in dem Film Miss Daisy und ihr Chauffeur aufgegriffen. Abhängig von den persönlichen Qualifikationen ist es nicht unüblich, dass der Chauffeur auch den Stellenwertes eines Butlers hat, Hunde ausführt oder im Bereich des Gartens und für Botengänge zur Verfügung steht.
Als Dienstwagenfahrer arbeiten Chauffeure bei Firmen oder Behörden. Firmenfahrer, die dem Vorstand zur Verfügung stehen, werden in der Regel als „Vorstandsfahrer“ bezeichnet. In der Regel haben nur die Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder der Geschäftsleitung persönliche Fahrer. Den anderen Mitarbeitern steht meist eine Fahrbereitschaft zur Verfügung, bei welchen je nach Verfügbarkeit Fahrer angefordert werden können. Diese Tätigkeit ist relativ eng mit den gegebenenfalls beigestellten Sicherheitskräften und dem in der Vorstandsassistenz tätigen Personal verzahnt.
Bei größeren Behörden sind zumeist ebenfalls Fahrer („Kraftfahrer“ und „Chefkraftfahrer“) beschäftigt. Auch hier gibt es meistens eine Fahrbereitschaft, bei welchem Fahrer oder teilweise auch nur Fahrzeuge für Selbstfahrer angefordert werden können. Während in der Vergangenheit meist die Leiter der obersten Behörden und die von Ober- und Mittelbehörden persönliche Fahrer hatten (sog. „Chefkraftfahrer“) ist man in den letzten zehn Jahrer mehr und mehr dazu übergegangen, Chefkraftfahrer nur noch den Leitern der obersten Behörden und weitere Leiter herausgehobener Dienststellen (z. B. Bundespräsident, Bundeskanzler, Ministerpräsident, Minister, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Präsident von Bundestag und Bundesrat, Präsident eines Rechnungshofes) zuzuteilen. Die anderen Dienststellenleiter müssen ebenso wie die anderen Behördenmitarbeiter auf den Fahrzeugpark zugreifen. Ihnen wird jedoch meist ein Fahrzeug und ein Fahrer zur bevorzugten Benutzung bereitgestellt. Dem deutschen Bundespräsident wird dieses Privileg auf Lebenszeit eingeräumt.
Der Chauffeur eines Limousinenservices steht nationalen und internationalen Gästen in seines Auftraggebers zu Diensten. Er übernimmt die Aufgaben der vorgenannten Chauffeure für die Zeit in der die Klientel in der Stadt ist. Darüber ist der Limousinenchauffeur in gewisser Hinsicht auch als Concierge tätig und übernimmt die Reservierungen und Buchungen. Von dem Restauranttisch, über Konzertkarten bis hin zum Geschäftsreiseflugzeug. Verhandlungssicheres Englisch ist hierfür unabdingbar.
Die Tätigkeit des Chauffeurs ist sehr zeitintensiv. Der Einsatz kann unabhängig von der Uhrzeit, an sieben Tagen in der Woche notwendig sein. Eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 60 Stunden ist nicht unüblich. Neben diesen Punkten ist absolute Diskretion über in der Limousine, im Büro, im Haus Gesehenes und Gesprochenes geboten.
Bei Behördenkraftfahrern ist die Arbeitszeit durch Tarifverträge auf 10–12 Stunden für Chefkraftfahrer begrenzt.
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