Schulbehörde

Schulbehörde

Schulaufsicht ist die staatliche Realisierung des Verfassungsgebots des Artikels 7 Absatz 1 des Grundgesetzes: "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Ähnliche Bestimmungen finden sich in allen Landesverfassungen.

Diese Verfassungsbestimmung geht historisch darauf zurück, dass man der kirchlichen Schulaufsicht, wie sie für das Volksschulwesen aus dem 19. Jahrhundert überkommen war, eine unwiderrufliche Absage (vgl. Kulturkampf) erteilen wollte. Bei der Realisierung bediente man sich der traditionellen Behördenstruktur.

In den Bundesländern ist die Schulaufsicht unterschiedlich organisiert. Allen gemeinsam ist jedoch, dass es sich um staatliche Ämter handelt, in denen schulfachlich vorgebildete Beamtinnen und Beamte mit entsprechenden Amtsbezeichnungen wie Schulrätin oder Schulrat, Schulamtsdirektor/in, Regierungsschuldirektor/in etc. gemeinsam mit Verwaltungspersonal und Juristen die Aufsicht über die Schulen wahrnehmen. Dabei üben sie einerseits Kontrollfunktionen aus, andererseits sind sie gegenüber den Schulen weisungsberechtigt.

In letzter Zeit gerät die in Deutschland tradierte Form der Schulaufsicht als einer sog. "Eingriffsaufsicht" immer stärker unter Druck. Dagegen verstärken sich die Bestrebungen, aus ihr eine "Beratungsaufsicht" zu machen, nach dem Muster vieler anderer Länder wie den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Kanada, Finnland. Damit würde die Schulaufsicht zur Qualitätssicherung, wie sie international diskutiert wird, beitragen.

Vielfach ist die Schulaufsicht noch immer nach Schulformen organisiert. So gibt es in Nordrhein-Westfalen völlig unterschiedliche Strukturen für Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen und Berufskollegs und ab dem 1. Juli 2008 auch Hauptschulen und Förderschulen einerseits und für Grundschulen andererseits.

Oberste Instanz der Schulaufsicht ist in Deutschland stets das zuständige Kultus-Landesministerium; eine Bundeszuständigkeit ist - trotz des Artikels 7 GG - wegen der Kulturhoheit der Länder nicht gegeben.

Einen einzigartigen Sonderfall in Deutschland stellte die saudische König-Fahd-Akademie dar, die nicht unter deutscher Schulaufsicht stand.

Literatur

  • Markus Thiel: Der Erziehungsauftrag des Staates in der Schule. Grundlagen und Grenzen staatlicher Erziehungstätigkeit im öffentlichen Schulwesen. (Duncker & Humblot) Berlin 2000.

Weblinks

Lydia Großpietsch, Geistliche Schulaufsicht (19./20. Jahrhundert), in: Historisches Lexikon Bayerns


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