- Schutzbekleidung
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Explizite Schutzkleidung schützt mehr als normale vor gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Nässe, Kälte etc. Solche Funktionskleidung kann auch die Umgebung einer arbeitenden Person abschirmen: etwa in Operationssälen oder Reinräumen vor Kontamination z. B. durch menschliche Zellen oder Fasern.
Inhaltsverzeichnis
Schutzkleidung im Alltag
Im Alltag trägt der Mensch viele Arten: er zieht ein Regencape an oder etwa spezielle, vor Kälte isolierende Winterjacken. Auch sind Halskrause und Haarschneideumhang beim Friseur als Schutzkleidung zu klassifizieren.
Schutzkleidung beim Militär
Schutzkleidung im Beruf
Berufsgenossenschaften schreiben in vielen Bereichen berufliche Schutzkleidung aller Art vor. Etwa bewahren Schutzbrillen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Laborkittel und säurefeste Handschuhe Arbeiter ganz oder teils vor den entsprechenden Gefahren und erhöhen die Arbeitssicherheit. Besonders umfangreiche persönliche Schutzausrüstungen tragen beispielsweise Feuerwehrleute. Die persönliche Ausrüstung eines Feuerwehrmannes umfasst neben einem Schutzanzug Stiefel, Handschuhe und einen Helm.
Gesetzlich vorgeschrieben ist z. B. eine CE zertifizierte und mit Protektoren nach DIN 1621-1 und -2 versehene Schutzkleidung für Personen, die beruflich Motorrad fahren (Polizeibeamte, Boten etc.) – einschließlich der Helme nach ECE 22-05 Prüfnorm.
Spezielle Polizeieinheiten, etwa die Bereitschaftspolizei, verwenden beispielsweise besondere Schutzkleidung bei Demonstrationen: in der Regel Schutzhelme mit Visieren, Knie- und Gelenkschützer, Sicherheitsschuhe und Beschusshemmende Westen. Zusätzlich führen sie meist noch Schutzwaffen wie etwa Schutzschilde mit sich.
Schutzkleidung für Motorradfahrer
Hauptartikel: Schutzausrüstung (Motorradsport) Ein Fall, bei dem – obwohl eine gesetzliche Verpflichtung fehlt – der gesunde Menschenverstand Schutzkleidung nahe legt, ist das nicht berufliche Fahren eines motorisierten Zweirads.
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